Die Rechtsprechung sagt ja eindeutig, daß nicht der tatsächliche Schaden sondern lediglich die Wertminderung zu bezahlen sei:
"Liegt eine übermäßige Abnutzung vor, sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Hierbei dürfen die einzelnen Schäden nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden."
Somit können hier nicht einfach die 2 ausgebliebenen Wartungen wertmäßig berechnet werden.
Laut Anwalt sei kein Schadenersatz zu zahlen, wenn das Fzg. ansonsten schadenfrei war:https://www.frag-einen-anwalt.de/...traeume-beim-Leasing--f206640.html
Zitat:
@gott in rot schrieb am 5. August 2023 um 19:56:05 Uhr:
Frag mich warum man immer annimmt, das einem das Fahrzeug das sagt? Opel gibt ganz klar ein Wartungsintervall an, welches auch im Handbuch steht.
Und das ist halt nach 30tkm oder 12 Monaten, je nachdem was zuerst eintritt.
Das der OH die von dir genannte Aussage gemacht hat, wage ich mal zu bezweifeln.
Du hast es „verknackt“ und musst halt jetzt dafür zahlen.
Kiste ist halt so nichtmehr vernünftig zu verkaufen, da im weiteren Garantiefall oder auch Kulanzfall kein lückenloses Serviceheft ( unter anderem auch die Prüfung des Korrosionsschutz fehlt).