Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Oktober 2024 um 15:51:12 Uhr:
Es besteht nach den AKB Anspruch auf Originalersatzteile. Die Plakette ist meistens mitversichert. Der Lohn der Markenwerkstatt ist auch o.k.. Ich würde nicht lange rumzicken und das bei VW machen lassen. Dann diskutiert die TK auch nicht weiter rum. Vorsicht wäre geboten, wenn beim Glasschaden eine Partnerwerkstatt vereinbart ist, für andere Schäden aber nicht. Dann müsste es eine Partnerwerkstatt sein.
Wie gesagt ich will aber nicht bei einem Markenwerkstatt reparieren lassen sondern selber. Vertrag ist ohne Werkstattbindung sodass ich den Werkstatt meiner Wahl aussuchen kann und diese Kosten auch fiktiv erstattet werden müssen. Ich kann nicht nachvollziehen wie die Versicherung auf die 217€ gekommen ist.