Nach meinem laienhaften Verständnis der von diversen RA’s verbreiteten Meinung startet die 3-jährige Verjährungsfrist wenn davon auszugehen ist, dass jeder Betroffene (theoretisch) von der ganzen Geschichte etwas gehört hat (§195 BGB).
Offensichtlich gehen die damit intensiv beschäftigten Juristen davon aus, dass dies im Laufe des Jahres 2020 zutraf weshalb die Verjährung per 31.12.23 eintritt, ein Rückruf durch das KBA ist dafür nicht erforderlich.
Auch gehen die Juristen (allen voran Dr. Stoll&Sauer) davon aus, dass wegen der von Fiat benutzten primitiven Abgasregelung per Zeitschaltuhr anders als von den übrigen Herstellern benutzten (und vom KBA zu Unrecht akzeptierten) Thermofenster-Regelung letztendlich wohl nur die Stillegung beschlossen werden wird.
Ob - und wenn ja - das passiert kann im Moment niemand sagen, da offensichtlich zunächst die 119 Klagen bzgl. der Thermofenster-Thematik im Fokus stehen. Und ob die Politik tatsächlich einer Stilllegung von Millionen von Fahrzeugen untätig zuschaut, ist auch noch ein anderes Thema. Uns bleibt also nichts anderes übrig als die Sache sorgfältig zu beobachten und je nach Verlauf rechtzeitig Klage einzureichen.