Zitat:
@6N1 schrieb am 7. Juni 2024 um 19:35:21 Uhr:
Ein Rücktritt vom Verkäufer wäre nur bei Unmöglichkeit denkbar (oder wirtschaftlichem Totalschaden der Reparaturkosten).
Ich würde mal stur ne schriftliche Frist zur Reparatur setzen. Mal gucken was dann passiert. Wenn dann nix passiert, mal an die zuständige Schlichtungsstelle wenden (kostenlos), um den Druck zu erhöhen.
Hab jetzt mal ne nachbesserungs aufforderung abgeschickt, gehe am Montag auch zum Anwalt um zu schildern was los ist und mal gucken wies wird