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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

Zitat: @Mayflower83 schrieb am 14. April 2020 um 09:37:31 Uhr: Zitat: @daschbmx schrieb am 13. April 2020 um 22:25:27 Uhr: Hat tatsächlich noch niemand eine Rückabtretung von myRight vorgenommen und kann bestätigen, dass man anschließend für den Vergleich zugelassen wird (sofern man natürlich die anderen Kriterien erfüllt)? Die VW-Vergleichshotline weigert sich ja vehement, eine schriftliche Bestätigung hierüber zu schicken. Mein Brief blieb bisher ebenfalls unbeantwortet. Allerdings habe ich nun zum ersten mal ein schriftliches Statement gelesen, dass rückabgewickelte myRight-Klienten ebenfalls vergleichsberechtigt werden:https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/ "Vergleichsangebote auch für myright-Kunden Wer sich sowohl zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, gleichzeitig aber auch Kunde beim myright ist und diesen Ansprüche abgetreten hat, ist nach der Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW nicht für ein außergerichtliches Vergleichsangebot qualifiziert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene dennoch vom außergerichtlichen Vergleichsangebot profitieren. VW teilt dazu mit: „Wir wollen, dass alle vergleichsberechtigten Kunden den Vergleich annehmen. Wenn der Kläger sich die Forderung also zurück abtreten lässt und dies entsprechend nachweist, kann er sich dem VW-Vergleich anschließen. Wenn er dann auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt, ist er vergleichsberechtigt.“ Bevor also eine Klärung mit myright hinsichtlich einer möglichen Rückabtretung Ihrer Ansprüche erfolgt, sollten Sie dringend prüfen (lassen), dass die allgemeinen Voraussetzungen für den Vergleich erfüllt sind. Dann müssen Sie mit myright klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückabtretung erfolgen kann. Dabei geht es nicht nur um die schriftliche Erklärung zu den abgetretenen Rechten, sondern auch um die Frage von Kosten, die möglicherweise entstehen oder – etwa durch Klageerhebung – bereits entstanden sind. Beachten sollten betroffenen Verbraucher Sie außerdem, dass der Nachweis der Rückabtretung nicht über das Online-Portal von VW erfolgen kann. Der Abschluss des Vergleiches kommt in diesem Fall nur über das Service-Center unter Telefon 05361.3790506 in Betracht. VW wird Ihnen in diesem Fall den Vergleichstext per Post zuschicken und Sie müssen – wenn Sie den Vergleich abschließen wollen – den Text unterschrieben zusammen mit den geforderten Nachweisen an die angegebene Adresse zurückschicken." Kann das jemand bestätigen? Danke und viele Grüße! Hallo! Ja, ich hatte dieses Vorgehen versucht. Leider hat VW mir dies nicht schriftlich bestätigen wollen. Und da bleibt mir ein zu hohes Restrisiko, daher bleibe ich bei myright. Auch habe ich an die Ombudsstelle des VW Vergleiches geschrieben und mich bei denen beschwert. Die Antwort von denen konnte man vergessen- es hieß nur die Vergleichssummen stehen auf der Homepage. Das Problem des Zug um Zuges wurde gar nicht angegangen und das ich von VW ein Angebot erhalten muss. Gleichzeitig hatte ich mit myright telefoniert. Die wollten natürlich nichts bestätigen, gehen aber davon aus, dass eine Menge von Leuten die Autos weiter nutzen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW im schlimmsten Fall 40000 Autos zurück nimmt und diese irgendwo parkt und dann nach Osteuropa verkauft. Der Aufwand wäre riesig. Ich gehe von einer Vergleichssumme mindestens in Höhe der MFK aus und gehe den Weg mit myright weiter. Du könntest doch bei VW annehmen und wenn das dann klar ist Dich mit Myright einigen (25%)