Mir ist das innerhalb von drei Jahren auch neunmal passiert, dass die Fahrzeugelektronik meines Grandland X (Bj. 2018) aus unerfindlichem Grund den Geist aufgegeben hat und Opel trotz mehrwöchiger Werkstattaufenthalte keine Erklärung für die Vielzahl der registrierten Mängel (über 100) finden konnte. Zum Teil streikte das Fahrzeug auf der Autobahn in voller Fahrt.
Anfang 2023 hat das Landgericht Darmstadt (Az. 9 O 424/20) entschieden, dass Opel wegen dieser Fehler den Wagen zurücknehmen muss. Das Unternehmen hat zwar einen Großteil des mir zustehenden Geldes überweisen lassen, das Fahrzeug aber steht bis heute auf meinem Parkplatz und rostet langsam vor sich hin. Alle Versuche daran etwas zu ändern, scheiterten daran, dass das - mittlerweile deutsch-französische - Unternehmen auf keinen der Kontaktversuche meines Anwalts und von mir zu antworten gedachte. Vielleicht ist die fällige Verschrottung des Pannen-Autos für Opel zu unwirtschaftlich. Die Qualität des Produktes und seiner Manager ähneln sich also.