Da sofort bei Abnahme auf dem Zettel der Abnahme sowie auf der Rechnung die nicht beglichen wurde wurde vermerkt dass die Beschädigung am Wagen Vorort passiert sind stellt sich die Frage nicht.
Wo genau willst du da noch die Schuld anzweifeln? Wenn der Werkstattleiter das unterschrieben hat ?
Die Frage ist nicht wer hat schuld sondern was mache ich jetzt in dieser Situation