Wäre mir nicht bekannt, dass so eine Regelung existiert. Einzige Möglichkeit ist, dass die Versteuerung des Arbeitsweges entfällt, da du durch das immer mitgeführte Equipment quasi im Außendienst bist.
Ansonsten solltest du ein größeres Fahrzeug verhandeln, der angestellte Unternehmensberater muss den 911er auch voll versteuern, obwohl der Kofferraum mit dem mitgeführten Rimowa belegt ist 😎
Der Steuerberater des Vertrauens weiß hier sicher mehr