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Plastikbox auf Fahrradträger montieren

Danke für die vielen Beiträge! Nachdem hier ja z.T. doch unterschiedliche Meinungen bestehen, habe ich mir jetzt doch mal die Mühe gemacht und mich in Bayern (telefonisch) an die nachfolgenden Stellen gewendet: - Polizei: Anbringung einer Transportbox ist erlaubt unter folgenden Voraussetzungen: die Box muss absolut fest und sicher auf dem Fahrradträger befestigt sein; Kennzeichen und Beleuchtung müssen sichtbar sein, auch z.B. aus der erhöhten Position eines LKW-Fahrers (wenn die Box z.B. hinten über den Fahrradträger hinausragt); die Sicht durch das Heckfenster muss für den Fahrer frei sein, ansonsten muss wie bei vergleichbaren Situationen ein zweiter Außenspiegel vorhanden sein. TÜV: die Box gilt als Transportlast und darf auf einem Fahrradträger (fest und sicher) befestigt werden; eine Prüfung, Eintragung oder Ähnliches sind nicht nötig; dabei geht man von üblichen im Handel erhältlichen gängigen Fahrradträgern aus und nicht von Eigenbauten. ADAC: weist auch auf die absolut sichere Befestigung hin; macht darauf aufmerksam, dass sich ggf. die Gewichtsverteilung mit einer (beladenen) Box so ändern kann, dass der Fahrradträger darauf nicht ausgelegt ist; im Zweifelsfall soll man sich mit dem Hersteller des Trägers in Verbindung setzen, ob der Träger auch anderweitig verwendet werden kann; im Zweifel sei natürlich von einer Verwendung des Trägers abzuraten, nicht zuletzt droht ein Bußgeld wegen unzureichender Ladungssicherung. Unter den oben genannten - ja doch selbstverständlichen - Bedingungen (absolut sichere Befestigung, Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung) steht also der Montage einer Box auf dem Fahrradträger nichts entgegen. Ebenso selbstverständlich ist natürlich die Berücksichtigung der Gewichtslimitierungen (Stützlast, Zuladung). Der guten Ordnung halber: Die obigen Informationen gebe ich natürlich ohne jegliche Gewähr weiter. Auch können für das Ausland andere Vorschriften gelten.