Zitat:
@Vip3r86 schrieb am 21. Februar 2022 um 06:58:58 Uhr:
Ich wäre da sehr vorsichtig. Zwar KANNST du beim Privatverkauf, egal ob an einen Händler oder andere Privatperson, die Gewährleistung ausschließen. Das heißt allerdings nicht, dass dies automatisch der Fall ist, sondern muss m.E. - wie auch beim privaten Gegenüber - im Kaufvertrag so vereinbart werden. Ich habe selbst vor Jahren schon einmal den Fehler gemacht, in eben diesem Irrglauben, den Ankaufvertrag des Händlers so wie er war zu unterschreiben. Diese enthalten im Gegensatz zu den Mustern bei Mobile, Autoscout, dem ADAC etc. eben gerade keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Ich habe zwar nie wieder etwas davon gehört, würde aber jetzt immer darauf bestehen, dass ein solcher Passus mit aufgenommen wird.
Danke für die Antwort, darum geht es. Ich habe leider, auch wie du, den Ankaufvertrag so unterschrieben, ohne den Ausschluss der Sachmängelhaftung, war wohl zu blauäugig. Nun hat der Verkäufer den Wagen aber bereits weiter verkauft, wie sieht es denn dann aus? Freue mich nochmals auf Antwort. Dankeschön