Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 7. August 2023 um 14:35:13 Uhr:
Demnach habt ihr den Vertrag für das neue Auto noch nicht unterschrieben? Das ist doch prima. Dann könnt ihr doch alle Details wie Leihwagen, kosten für Rückfahrkamera verhandeln und in den Vertrag aufnehmen und erst dann unterschreiben.
Der neue Wagen hat die Rückfahrkamera schon drin. Die Rückfahrkamera wurde in dem ersten, dreckigen Auto eingebaut und natürlich nicht bezahlt, weil das ja zurück gegangen ist.
Meine Freundin ist gleich vor Ort und wir werden jetzt folgendermaßen vorgehen:
Das neue Angebot nehmen wir nur an, falls bis Übergabe ein Leihwagen gestellt wird. Ansonsten besteht sie auf Erfüllung des Kaufvertrags mit dem ersten Auto, der müsste dafür jetzt umfassend instand gesetzt und aufbereitet werden. Das natürlich alles diesmal schriftlich festgehalten und mit verbindlichen Terminen.
Gilt eigentlich das Fernabsatzgesetz für das zweite Fahrzeug, da keine Besichtigung möglich war?
Schonmal vielen Dank für die Hilfe, ich hab das Gefühl, dass meine Freundin gleich etwas beruhigter und kundiger ins Gespräch gehen kann 🙂