Das ist natürlich richtig. Die Versicherer müssen sich auch vor Missbrauch schützen. Aber das ist eine Frage der Anwendung und der Verhältnismäßigkeit.Und hier gibt es eigentlich nichts, was einen Verdacht rechtfertigt.
In diesem Fall ist das Unfallopfer eine junge Frau in Ausbildung. Als Unfallopfer darfst du dann die Reparaturkosten vorstrecken. Dann kommen Anwalt und Gutachter mit einer Rechnung, wenn die Versicherung monatelang nicht reagiert. Du wirst bestraft dafür, dass du unschuldiges Unfallopfer bist. Und die Versicherung versucht dann, dich noch einzuschüchtern.