Zitat:
@pagra90 schrieb am 8. November 2024 um 18:03:34 Uhr:
Na das ist doch erfreulich für dich. So sollte es normalerweise auch laufen. Ich selbst musste ihn noch nicht beanspruchen, kann deshalb auch nichts dazu sagen.
Aber eine Frage an dich: Von wo wurde dein Fahrzeug abgeholt? Da man immer wieder hört bzw auch von meinem ehemaligen "freundlichen" gesagt bekommen habe "...am besten nicht von zu Hause anfordern. Da hatten die Kunden teilweise schon Probleme damit"
Bei mir wurde es zu Hause abgeholt!
So steht es auch in dem Beiblatt/Bedingungen ! Auch wenn die Fahrt von zu Hause aus erst gar nicht angetreten werden kann , greift die Mobilitätsgarantie ;-)