Wurde der Fehlerspeicher des KFZ schon ausgelesen?
Die Sicherungen im Sicherungskasten Motorraum fahrerseitig oder die Sicherungen auf dem Lichtmodul sind bereits auf Funktion kontrolliert? (man müsste mal im WIS nachschauen, wo das Steuergerät für die Fahrberechtigung elektrotechnisch abgesichert ist)
Das IFZ Steuergerät N54/1 für das Fahrberechtigungssystem / ZV mit Infrarot-Schlüssel sitzt hinter dem Kombi-Instrument (KI) und hat, z. B. die Teilenummer A210 820 32 26 (kann je nach Baujahr aber variieren). Eine Sichtprüfung mit Kontrolle, ob die zwei Stecker korrekt sitzen wäre ein Anfang.
Das IFZ Steuergerät N54/1 ist konventionell mit dem Starter-Schalter S2/1 / "Zündschloss" verbunden, in welchem auch die Transponder-Spule L11 sitzt, welche die Codierung des Schlüssels an das N54/1 sendet und dieses prüft den Schlüssel auf Berechtigung.
Per CAN-BUS ist das IFZ Steuergerät N54/1 mit dem Motorsteuergerät verbunden und, grob geschildert, bei fehlender Freigabe des Schlüssels erhält das Motorsteuergerät dann auch keine Freigabe zum Start des Motors.
Fehlerursachen können entsprechend sein:
> Defekter Schlüssel (Elektronik im Schlüssel ggf. defekt)
> Defekter Starter-Schalter S2/1 "Zündschloss" bzw. Unterbrechung in der Transponder-Spule L11
> Defekt im Motorsteuergerät
Genaueres könnte der auszulesende Fehlerspeicher verraten.
Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum