Zitat:
@XoNi_ schrieb am 22. Januar 2022 um 11:34:10 Uhr:
Inspektion nach Herstellervorgaben.
Um im Fall der Fälle die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen zu können, müssen die Inspektionen nicht nur im empfohlenen Intervall, sondern auch nach Herstellervorgaben erfolgt sein. Dabei handelt es sich um bestimmte Wartungspläne und Reparaturstandards. Dazu kann die Verwendung von Original-Ersatzteilen gehören.
Übrigens können Sie die Inspektion nach Herstellervorgaben sowohl in einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers als auch in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Wichtig ist nur, dass der Inspektionseintrag in Ihrem Serviceheft den Hinweis „Service nach Herstellervorgaben“ beinhaltet.
Vielen Dank