Liebes Forum,
ich wende mich nun einmal an euch, da ich selber nicht wirklich weiß, was nun zu tun ist. Nachdem er den Geldeingang festgestellt hat, hatte der Händler meines Vertrauens die Fahrzeugpapiere via Einschreiben an mich versendet. Dieses Einschreiben scheint verschollen, die Post mit ihren unfassbar miesen Service hat mir berichtet, dass die Chancen den betreffen Brief wieder zu finden, gering sind. Nun stehe ich ohne Fahrzeugpapiere da, und kann nicht anmelden. Habe mich so gut wie möglich informiert was nun zu tun ist, um neue Papiere zu erhalten. Dies scheint nicht gerade einfach zu sein. Was ich auch gelesen habe ist, dass bei der Zulassungsstelle eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust abzugeben ist. Da stellt sich mir nun die Frage: Wer muss/kann diese abgeben? Der Händler, oder ich? Ich habe natürlich einen Kaufvertrag und auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 2, sowie Teil 1. Es gibt im Netz Formvorlagen für diese Erklärung, aber da sind dann Sachen wie Kennzeichen und aktueller Halter gefragt-wo ich mir eben unsicher bin. Bin ich der Halter, da Kaufvertrag vorliegt und der Betrag nachweislich überwiesen wurde? Das Fahrzeug ist ja abgemeldet und steht bei Händler, ergo kann ich dort keine Kennzeichen eintragen. Auch braucht man wohl den TÜV Bericht, aber wo bekomme ich den her? Der Händler selber hat das Fahrzeug nicht getüvt, sondern der Vorbesitzer.
Fragen über Fragen, und ich könnte echt brechen über soviel miese Arbeit seitens der Post.
Bin für jede Hilfe oder aber Anleitung wie es nun für mich weiter geht, dankbar!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugpapiere verloren auf Postweg / Gebrauchtwagen' überführt.]