Hallo Leute und zwar habe ich einen Unfall gehabt vor drei Tagen auf der Autobahn auf der Richtung A7 Höhe Göttingen auf der Baustelle zweispurig und zwar hatte ich ein Sekundenschlaf ich war nicht übermüdet sondern habe die Heizung angemacht durch die Wärme bin ich kurz eingeschlafen und dann kam es dazu dass ich gegen die Baustellenbaken gefahren bin dazu ist ein Bagatellschaden entstanden ich habe mein LKW nicht angehalten weil hinter mir Autos waren ungefähr 500-1000 m und zu dessen bin ich nach der Baustelle auf dem Seitenstreifen angehalten und habe 15-20 Minuten gewartet ob die Polizei kommt leider hatte mein Handy kein Akku mehr und ich wusste halt nicht was ich machen sollte und es war um 23:00 Uhr in der Nacht aber es war halt kein Fahrerflucht weil die Firma von mir die Versicherung es bezahlt hätte ich wusste halt nicht was ich machen sollte stattdessen bin ich zurück zur Firma gefahren in Hannover habe dann mein Handy aufgeladen in mein Auto und hab dann versucht die zu erreichen die Dienststelle leider nicht geschafft habe dann aber nächsten Morgen um 12:00 Uhr Bescheid gegeben. Polizei meinte aber das es Fahrerflucht wäre und Paragraph 315 C Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Schaden liegt zwischen 500-1000€ mit dazu gehört der LKW. Jetzt hab ich auch die Anhörung bekommen da steht Entfernung des Unfall Ort Paragraph 142 und Gefährdung des Straßenverkehrs 315 C. Meine Frage ist dazu was würde auf mich zu kommen ? Würde es so gerne rückgängig machen was ich getan habe , aber ich wusste nicht was ich tun sollte auf der Baustelle.