Lagen bei Unterzeichnung des Vertrages Unterlagen vor, aus denen die Fahrdaten hervorgehen?
Sind die tatsächlichen Fahrdaten eklatant anders als in den Unterlagen beschrieben?
Hast Du ein Beratungsprotokoll über diese Daten unterschrieben? Hast Du Deinen Vorbehalt zu bestimmten Angaben nachweisbar hinterlegt?
Wenn Du Dir etwas anderes vorgestellt hast und Du dies nicht nachweisbar als Kaufkriterium angegeben hast wird es schwer. Egal ob Grüner, Roter oder Lila Richter. Beim Klageweg zählt der Nachweis und die besseren Argumente.
Warum soll der Händler entgegenkommen? Er hat doch nichts falsch gemacht. Eine Möglichkeit wäre, das Du auf Grund vorläufiger Unterlagen unterschrieben hast und dies nachweisen kannst.
Ansonsten wie hier schon beschrieben versuchen, den Leasingvertrag bei einem der einschlägigen Portalen loszuwerden.