Zitat:@T5Plus schrieb am 6. April 2025 um 18:23:53 Uhr:
Zitat:
@Saabcruiser
schrieb am 6. April 2025 um 17:15:19 Uhr:@ Mach das bloß nicht - ist quasi ein blanko Schuldgeständnis.Ignoriere Alles bis ein Schreiben vom Anwalt eintrudelt.Das ist die EINZIG korrekte Reaktion auf die Masche.
Das verstehe ich nicht so ganz. Was hat das Warten auf ein Anwaltschreiben für einen Sinn (abgesehen davon das die Verkäuferin dann schon rechtskosten hätte).
Klar würde dieses Schreiben nie kommen wenn es nur eine Masche wäre Geld abzuzocken, aber genauso würde der Käufer doch die Wandlung ausschlagen wenn es keinen Mangel gibt.
Oder würde man vor Gericht das Angebot der Rücknahme als beweis dafür werten das man als Käufer von einem Mangel ( den es nicht gab) bereits gewusst hat?