Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. April 2024 um 21:54:11 Uhr:
Weil es erstens keine Doppelberwarnung gibt und zweitens die Zulassungsstelle keine Verwarnungen/Anzeigen ausspricht.
Wie gesagt hatte auch mein Vater gegenteilige Erfahrung bei Abmeldung seines Motorades. Hat sich auch gewundert. Jahrzehnte zuvor bekam man in der Tat wohl nach der Abmeldung kein Bußgeld wegen abgelaufenem TÜV. Jetzt wohl schon.
Zitat:
Außerdem war die Auskunft der Zulassungsstelle, dass er noch Post bekommt. Das dürfte sich mit Abmeldung des Fahrzeugs erledigt haben.
Nene. Abmeldung und die Auskunft über eine evtl Post war schon derselbe Besuch bei der Zulassungsstelle. => Bei der Abmeldung hab ich zum Schluss gefragt was ist mit dem abgelaufenen TÜV und Strafe... da meinte die Sacharbeiterin dass das nicht sie entscheidet, und alles weitere über den Postweg. Ob sie gemeint hat dass ich definitiv Post bekomme, weiss ich nicht (mehr).