Ich bin ebenfalls sickig darüber, dass Geld für die Arche Noah Deutschland da ist, aber nicht für Kittas, solide Verkehrswege etc. Diese Brücke ist schon seit 2014 ein Schandfleck.
Daher meine Bitte beim Thema zu bleiben, wie die Sachlage für einen Germanen aussieht ist mir klar.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand kann ein Fahrverbot nur für den Fahrer auf die BRD reduziert ausgesprochen werden. Der Fahrer ist den deutschen Behörden nicht bekannt, daher der Anhörungsbogen an den polnischen Halter.
Die Preisfrage ist, ob ein Bußgeld bei Nichtbeantwortung des Anhörungsbogen nun an den Halter geht und ob dieser bei Nichtzahlung mit Konsequenzen rechnen muß, wenn das gleiche Fahrzeug mit gleichem oder unbekannten Fahrer aufgegriffen wird.
Eine Ummeldung des Fahrzeuges ist keine Option sowie eine freiwillige Ordnungshaft.