Hallo,
mein Händler sagte mir bereits, dass ich eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss, wenn das Fahrzeug nun gewandelt wird, da ich ja auch mi dem Fahrzeug gefahren bin.
Dies scheint nach meinen Recherchen auch rechtlich erlaubt zu sein, nur ist die Höhe immer unterschiedlich.
Ich frage mich aber auch, welche Kilometer muss ich bezahlen? Meine Logik "Frauenlogik" würde sagen, - nur die Kilometer, die ich selbst gefahren bin und nicht die Probefahrtkilometer (immerhin 800 km) der Werkstatt während der 3-wöchigen Reparaturdauer.
Außerdem entstehen ja auch An- und Abmeldegebühren. Wer muss die tragen?
Das Auto ist im Rahmen des Privatleasings gekauft worden. Auch hier entstehen ja nun Kosten bei der Ablösung des alten Leasingvertrages etc. Wer muss die tragen?
Ich (Frauenlogik) würde sagen, - ich nicht, da ich nicht "schuld" bin an der Wandlung / Rücktritt des Fahrzeuges.
Die Frage ist aber, was ist alles rechtlich erlaubt.
Das sind für mich Kosten, auf denen ich hängen bleiben kann.
Gruß
Murmeltier007