@Martin
Da bin ich mir nicht sicher.
Wenn es deutlich als zwei Rechtsgeschäfte dargestellt wird:
1. Vermittlung Auto (Vertragspartner sind Verkäufer und Käufer)
2. Vermittlung einer Garantieversicherung (Vertragspartner sind Käufer und Garantieversicherer)
sollte es keine Falle geben.
Aber das ist wohl eher was für Volljuristen😉