Mein Nachbar wurde einmal von der Polizei energisch darauf hingewiesen, dass die Bordsteinabsenkung vor seiner Einfahrt auch für die Benutzung von Fußgängern, aber auch von Behinderten (namentlich von sonstigen Mobilitätskranken und Blinden) und von Personen mit Kinderwagen für ein erleichtertes und gefahrloses Auf- und Abfahren genutzt werden können und besonders von Rollstuhlfahrern zum leichteren Überqueren von Straßen genutzt wird, und daher immer frei zu halten ist.