Du bist richtig gut informiert, Chapeau.
20 Eur wg. unerlaubter Leuchten- bzw. Leuchtmitteln, ggf. nochmal 50 Eur wg. fehlender Betriebserlaubnis. Kann-Vorschriften, es ist auch nur eine Mängelanzeige möglich.
Da es sich um eine in anderen Ländern übliche Taglichtschaltung handelt drücken viele Polizisten und sogar TÜVler auch mal ein Auge zu.
Soviel für die welche sich für die Sache interessieren. Das Licht ist schön hell und blendet nicht (natürlich als Fernlicht nachts schon - das hat Fernlicht so an sich und darf daher bei anderen Verkehrsteilnehmern vor einem nicht verwendet werden).
Allen einen entspannten Abend.