Zitat:
@birscherl schrieb am 14. Juni 2018 um 16:56:25 Uhr:
Wenn der Kühlwasserverlust damals behoben wurde und ein halbes Jahr lang auch nicht auftrat, war die damalige Reparatur erfolgreich. Der erneute Kühlwasserverlust ist also ein neuer Schaden, der bei der Laufleistung von 200 tkm sicher nicht unter die Gewährleistung fällt, da würde ich mir gar keine Hoffnung machen.
So sagte es nun auch die Werkstatt. Das der Schaden nicht von Beginn an gewesen sein kann, sonst hätte ich häufiger Kühlwasserverlust gehabt und nicht nur in den letzten Wochen.
Wir haben nun eine Kulante Kostenanteilübernahme bekommen, wo ich halbwegs mit zufrieden bin - wenn auch ärgerlich und ich eig nichts zahlen wollte. Nur wie wolle man da im Notfall vor Gericht vorgehen? Wie weist man so etwas (in diesem Fall der Verkäufer) nach? Reicht es, wenn der Meister oder ein Sachverständiger sagt: Kühlmittel geht erst seit x Wochen verloren? Was wenn der Mängel sich aber bei Kauf schon angebahnt hat?
Ich nehme das jetzt so hin, da ich dafür gerade keine Nerven habe und ich schon um die Hälfte Kulanz bekommen habe.
Zitat:
Dass der Passat B7 gern an der Heckklappe rostet, ist bekannt, die Foren sind leider voll davon. Auch hier würde ich mir keine wirklichen Chancen auf Kostenübernahme ausrechnen.
Das wird nun so behoben, da der Mängel definitiv bei Kauf schon bestand. Hier wurde in der Vergangenheit beim Einbau der AHK die Stoßstange nicht richtig montiert und dadurch hat es gescheuert.
Dazu bekomme ich noch einmal neue Reifen aufziehen und Achsvermessung kostenlos.
Was Solls..
Danke bisher schon mal!