Hi zusammen,
da die Zulassungsstelle für meine Antwort 5 Jahre braucht, wollte ich gerne eine Einschätzung haben wie ihr die Sachlage sieht und welche Möglichkeiten bestehen..
Bin echt am Ende... Wer mir hier weiterhelfen kann, respekt :/
Ich habe ein Krad (Motorrad) in Bayern erworben. Obligatorisch wurde demnach ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen, der Kaufpreis übergeben. Daraufhin habe ich ein Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Bezirk angemeldet um das Fahrzeug nach Hessen befördern zu können...
Heute hatte ich mir demnach vorgenommen, das Motorrad in Hessen anzumelden, jedoch habe ich den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) womöglich auf dem Weg hier her mit dem Motorrad verloren.
Anders kann ich es mir nicht erklären..!
Ich wohne in Hessen.
Der Verkäufer wohnt in Bayern.
Jetzt habe ich die Problematik, dass Motorrad nicht anmelden zu können, da der Fahrzeugbrief fehlt... Ein gültiger Kaufvertrag ist abgeschlossen, demnach ging das Motorrad mit dem Eigentumsansprüchen an meine Person über!
Alle notwendigen Unterlagen zur Legitimation des Eigentümerwechsels liegen bereit!
Neuer Brief von mir aus beantragen, da der Eigentumja an mich überging oder muss der Verkäufer das machen?
Brauche unbedingt Hilfe
Fahrzeugschein (Teil 1) ist da.. Da kann man ja vergleichen...
Danke euch!!!!