Dieses Thema ist zwar schon fast ein Jahrzehnt alt, aber es gehört trotzdem korrigiert.
Zusatzzeichen (wie 1052-30 und 1052-31) schränken die Gültigkeit des Zeichens über ihnen ein. Sie haben für sich allein keine Bedeutung. Das erkennt man auch daran, dass sie im Verkehrszeichen-Katalog (VzKat) im Abschnitt "Teil 7, Zusatzzeichen nach § 41 Absatz 2 StVO (beschränkende Zusatzzeichen)" gelistet sind.