Ich bekomme fast bei jeder HU mit meinem 87er 1.9E Probleme wegen der nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung. Erst der Hinweis, das die Leuchtweitenregulierung erst ab dem 1.1.90 für Neuwagen gesetzlich vorgeschrieben ist, schafft Abhilfe.
Ich denke mal, das die "Klebrigen" das nicht mehr richtig auf dem Schirm haben, das es innerhalb einer Baureihe auch Fahrzeuge ohne diese LWR gibt, weil es zum Zeitpunkt der Zulassung eben noch keine Vorschrift gewesen ist.
Normal müßtest du mit der EZ 6/90 und der fehlenden LWR keine HU bekommen. Da es ein Re-Import ist, bleibt da nur die Ausnahmegenehmigung. Einfach mal beim TÜV nachfragen, wie sich das in dem Fall verhält.