Hallo
ich wollte euch fragen ob es wirklich rechtens ist ein Knöllchen wg BKat 63.1 bei Zeichen 314 zu erhalten wenn man technisch die erlaubte Zeit gar nicht überschritten haben kann. Entschuldigt da es sicher die tausendste Frage zum Thema ist aber mit dem zeitlichen Zusammenhang konnte ich nichts finden.
Ich habe letzte Woche mein Kind zum Kinderarzt bringen müssen und im Stress die Scheibe vergessen und prompt ein Knöllchen erhalten. Es sind 2h erlaubt und das ab 8.00 Uhr. Ich war 9.30 wieder draussen. Also habe ich die erlaubte Zeit nicht überschreiten können und finde die Rechtsauslegung des Ordnungsamtes überzogen nur um die Stadtkassen zu füllen. Der Kinderarzt lachte schon und meinte seitdem er die Praxis eröffnet hat und die Stadt die Straße mit Parkbuchten ausgestattet hat holen die sich das Geld xfach wieder rein. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Gesetzgeber nur auf das Vorhandensein der Scheibe abzielte. Ziel war doch sicher die zeitliche Parkraumregelung.
Macht es Sinn auf Grund des Sachverhaltes Widerspruch einzulegen oder gibt es in diesem speziellen Fall andere Erfahrungen?
Vielen Dank und Grüße
Peter