Moin,
ich steh hier irgendwie auf dem Schlauch und finde nicht die passende Info.
Aktuelle Lage: Ich habe mir ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft. Habe aber den Kaufvertrag und die Papiere noch nicht. Das heisst, ich muss bei Abholung noch unterschreiben und bekomme dann die Papiere ausgehändigt. Ist halt leider weiter weg so dass ich nicht zweimal fahren kann.
1. Jetzt will ich mein bisheriges Auto abmelden und das Kennzeichen für das neue weiterverwenden. So weit so gut. Jetzt lese ich aber lauter unterschiedliche Infos. Mal heisst es, ich kann Ab- und Anmeldung am gleichen Tag machen, dann heisst es, das geht nur bei unterschiedlichen Nummernschildern ... sonst muss ich 24h warten!? Dann lese ich, dass eine Fahrt zur Zulassungsstelle mit ungestempelten Nummernschildern direkt vom Verkäufer aus möglich ist. Dann heisst es wieder, das geht nur wenn das Fahrzeug vorher schon mal auf mich zugelassen war und ich brauche bei Halterwechsel auf jeden Fall Kurzzeitkennzeichen.
Frage: Was wäre hier das einfachste und günstigste Vorgehen?
2. Andere Möglichkeit: Ursprünglich wollte ich mein bisheriges Auto noch ca. 4 Wochen fahren, verkaufen und dann erst den neuen anmelden. Hier würde ich ja auf jeden Fall ein Kurzzeitkennzeichen brauchen. ABER: Ich will in diesem Zuge die Versicherung wechseln. Das heisst, wenn ich mir das Kennzeichen bei der alten Versicherung hole, dann muss ich fett Gebühren zahlen, weil ich das neue Auto dort ja nicht versichern will.
Also dachte ich mir, ich hole mir das Kennzeichen dann bei der neuen Versicherung ... aber da müsste ich ja den Vertrag schon abschließen BEVOR der alte Vertrag gekündigt ist. Ich bekomme das Kurzzeitkennzeichen ja nur im Rahmen des neuen Vertrages!? Oder kann ich das Kurzzeitkennzeichen jetzt bekommen und der eigentliche neue Vertrag startet erst 4 Wochen später wenn ich das alte Auto ab- und das neue anmelde?
Wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte, wär ich sehr dankbar. Ich mach so was in der Regel nur alle 10 Jahre ... und da ändert sich ja auch so einiges. Die Ämter haben leider auch bis 2. Januar zu, so dass ich dort nicht fragen kann.