Guten Abend in die Runde!
Der Glaser hat die Scheibe gewechselt, darauf muss er die gesetzliche Gewährleistung geben. Ein halbes Jahr lang gilt die so genannte Beweislastumkehr, d.h., der Glaser muss beweisen, dass der Schaden dir zuzuschreiben ist (Dashcam Radio etc.). Du musst ihm gar nichts beweisen!
Meine Empfehlung: Weise den Glaser höflich per Schreiben darauf hin, sollte er es weiterhin ablehnen, bemühst du am besten deinen Rechtsanwalt. Meine Vermutung: er hat beim rausmachen der Scheibe die Kabel gekillt.
Immer dran denken: „Wer fi**en will, muss freundlich sein!“ Erklärst du ihm das freundlich und verständnisvoll, hat er viel mehr Lust, das zu fixen, als wenn du ihn zur Schnecke machst.