Danke für Deine Nachricht, gast356.
Ich habe natürlich der Vorversicherung sofort per Mail mitgeteilt, daß ich keinen Anlaß sehe, den Forderungen nachzukommen, da man mich für ein Versäumis Dritter nicht haftbar machen kann.
Desweiteren ist es wohl rechtlich unzulässig, daß die Vorversicherung einen bereits beendeten Versicherungsvertrag einseitig durch Erstellung eines Nachtrages wieder zum Leben erweckt.