Zitat:
@sonic107 schrieb am 7. September 2021 um 09:51:41 Uhr:
Wenn das Fahrzeug mit originalen Papieren verkauft worden ist (so wie Du schreibst), hatte die polnische Zulassungsstelle keinen Grund, die Anmeldung zu verweigern. Wenn das Fahrzeug dem Eigentümer in D abhanden gekommen ist, hat der Eigentumsübergang nicht stattgefunden und das Fahrzeug wurde zu recht sichergestellt und herausgegeben. Jetzt muss man ihn einfach in Polen abmelden. Das kann der deutsche Eigentümer tun, indem er dort erklärt, dass der Anmeldende unwissentlich nicht befugt war, anzumelden. Fertig.
Genau so.
Also gibt es keine weiteren Fragen.
Du hast es verstanden.
Meine Frage ist eben nur, gibt es eine andere Möglichkeit als bei der Behörde in Polen die Sache zu klären?
Vielleicht gibt es ein Unternehmen was sich darauf spezialisiert hat.