Zitat:
@Rotzirotz schrieb am 4. Juli 2024 um 16:23:30 Uhr:
Solange der Fahrradträger fest am Fahrzeug bleibt und damit ein "Bestandteil" des Fahrzeugs ist (auch wenn es rechtlich zur Ladung zählt), is es vollkommend wurscht, ob da ein ordentliches Wiederholungskennzeichen oder das Original angebracht ist. Wird der Träger entfernt, muss das Kennzeichen wieder am Fahrzeug angebracht sein. Da wird kein Mensch und auch kein Polizist ( 😁 ) etwas dran bemängeln. Es geht ja darum, dass von hinten das Kennzeichen angebracht und lesbar ist. ABER bitte kein selbstgemaltes Wiederholungskennzeichen anbringen. Bei der Lebenshilfe gibts Kennzeichen für nen 10er plus Versand.
Danke, so sehe ich das auch.