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Gebrauchtwagenkauf. Vorschaden unbekannt aber nichts im Vertrag.

So einen ähnlichen Fall hatten wir auch, haben einen Opel Antara 3.2 V6 von einem Gebrauchtwagen Händler gekauft, am 22.02.2018, und im März kam das 1. Problem Klimakompressor defekt, an der Reparatur haben wir freiwillig 150.-€ bezahlt ( das war doof von uns ) dann im Juni leuchtete Motorensteuerung, wieder zum Händler, aber der löschte nur den Fehlerspeicher, dann fuhr das Auto wider 2 Monate prima, dann wider nach 1 Monat das Problem Motorensteuerung, dann wieder zum Händler Er machte nichts anderes wie den Fehlerspeicher löschen, einen Beleg oder sonst was bekamen wir nie, dann gingen wir zum Anwalt ( von ADAC empfohlen ) leider eine totale Niete, Er machte den Vorschlag das Auto nochmals zum Händler zu bringen um zu reparieren, aber was geschah nichts wurde repariert nur Fehlersp. gelöscht, dann bekamen wir das Auto wieder, nun nach 2 Monaten das gleiche Problem, nun sagte der Anwalt er müsse das Auto zurücknehmen, was wir damals nicht wußten, mit der Rücknahme steigen auch seine Gebühren ( Anwalt ) wir haben unseren Antara in eine Opel Werkstatt gebracht zum Fehler suchen, der Fehler war folgendes: Batterie zu klein zu schwach, konnte nicht mehr alle Sensoren mit Strom versorgen, somit auch Fehlermeldung Motorensteuerung ( Neue stärkere Batterie eingestzt, und siehe da, der Fehler war die Drosselklappe die defekt war KOSTEN 1600.-€ Fehlersuche " 430.-€ auf diese Kosten sind wir sitzengeblieben, der Händler hat nun 430.-€ bezahlt d.h. Fehlersuche !! dann kommen noch 830.- € Anwaltskosten hinzu. und ERFOLG gleich NULL !! Obwohl nach DEUTSCHEM Gesetzt eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt wenn die Reparatur in den ersten halben Jahr anfällt !!