Zitat:
@Ebble schrieb am 5. Oktober 2024 um 05:18:59 Uhr:
Wie ist das eigentlich rechtlich zu beurteilen? Am Touchscreen des Smartphones in der Armaturenbretthalterung herumzufingern ist bekanntlich streng verboten. Ist es demgegenüber tatsächlich erlaubt, den viel größeren, weiter vom Fahrer entfernten und den Blick weit mehr von der Straße ablenkenden fest eingebauten Touchscreen des Autos für Multimediaanwendungen zu nutzen?
In Österreich ist das so. Fix verbaute Geräte dürfen bedient werden...