Erst einmal, warum hatte der RRS nur 2 Jahre Garantie und nicht 3? War er schon als verkauft gemeldet oder eine Tageszulassung. Wenn er bei einem Vertragshändler gekauft wurde er hat ggf. eine Zusatzgarantie der Real Garant? Dort werden bei Anruf gleich nach Eintritt des Schadens ggf. max. 3 Tage Ersatzwagen übernommen. Steht auch so auf dem Vertrag. Wenn die Mobilität mit abgeschlossen wurde. Gibt es vielleicht einen Schutzbrief mit dem ADAC z.B. ADAC plus. Dann gibt es ggf. einen Ersatzwagen für max. 7 Tage. Dann muss der Schaden aber meisten ca. 50 km vom Wohnort eingetreten sein, damit die Klausel greift. Dort muss dann auch gleich angerufen werden. Gibt es vielleicht bei der Autoversicherung einen Schutzbrief? Bei dem Händler hat man eigentlich keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen, dass wäre dann vom Händler aus. Wenn er dieses machen würde. In diesem Fall wäre es schon sinnvoll. Aber das liegt dann am Spielraum des Händlers.
Wenn die lange Wartezeit auf einen Ersatzteilverzug liegt, dann kann der Händler ggf. eine Ersatzwagenanfrage beim Hersteller stellen. Wenn sich das Fahrzeug nur in der Diagnose und Reparatur befindet, ist es schwierig.
Warum wartet man immer erst bis eine Rechnung vom Händler kommt. Man muss dieses am besten gleich nach Schadenseintritt klären... oder während der Reparatur.
Da es sich auch um keine Garantie des Herstellers handelt, sondern um eine Zusatzgarantie. Dort gelten dann die Regeln wie abgeschlossen.