Hallo,
ich gebe in wenigen Wochen mein Leasingfahrzeug ab. Leider habe ich an zwei Felgen Schäden an Bordsteinkanten verursacht.
Nach etwas Recherche habe ich festgestellt, dass der Leasinggeber bei Kratzern in solchen Felgen gern den kompletten Ersatz der Felge in Rechnung stellt, statt die Wertminderung wie bei anderen Schäden. Das ganze dann natürlich ohne dem Leasingnehmer die alten zerkratzen Felgen auszuhändigen, da er diese vermutlich selbst für kleines Geld aufbereitet.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Reparieren lassen und Gefahr laufen doppelt zu zahlen, wenn der Leasinggeber die Reparatur nicht akzeptiert, oder "aussitzen" und schauen was mir berechnet wird und ggf. gegen den kompletten Ersatz der Felgen vorzugehen.
Ich tendiere zu letzterer Option.
LG