Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:
Zitat:
@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 11:41:47 Uhr:
Hallo,
kannst Du das NEIN begründen. Wie gehe ich weiter vor?
Gerne.
Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".
Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).
Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.
Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).
Vielen Dank.
Ich denke es sollte auch die Frage geklärt werden, darf die Werkstatt, der ich die Abtretung unterschrieben habe, ohne Rücksprache mit der Versicherung den Schaden selber reparieren,
insofern bin ich Dir für den Hinweis auf die "Schadenminderungspflicht" sehr dankbar.