Zitat:
@joker99m schrieb am 23. Januar 2024 um 08:59:27 Uhr:
Was ist daran denn so schwer zu verstehen? 😁 der Gutschein ist verknüpft mit der Fahrgestellnummer und kann nicht auf eine andere übertragen werden. Ob Kai-Uwe oder Prinz Marcus den einlöst, ist vollkommen egal. Hauptsache einer von den beiden hat das passende Auto mit der richtigen VIN dazu.
Daskann
man aber auch anders herum verstehen: Der Gutschein ist an das Fahrzeug gebundenund ist nicht übertragbar auf andere Personen.
Da hilft (an Stelle von Vermutungen) nur eine schriftliche Anfrage beim Aussteller des Gutscheins und dessen schriftliche Bestätigung, wie er die Einschränkung "nicht übertragbar" verstanden wissen will.