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Zuzahlung Krankenkasse bei unverschuldetem Unfall

Hallo,
folgende Situation:

Im Dezember 2011 ist mir eine Frau draufgefahren. Die Schuldfrage etc. war alles klar.
Mir ging es danach eigentlich noch sehr gut bis ich am Abend dann ziemliche Probleme bekommen habe (HWS-Syndrom und Schmerzen im Arm).

Da ich alleine zuhause war und ich nur Besuch von einer Person hatte, die keinen Führerschein hat(te) rief diese Person den Rettungswagen, da ich wohl kurzzeitig nicht mehr ansprechbar war auf der Couch.
Die kamen dann (und haben, wie mir später erzählt worden ist noch dumme Sprüche abgelassen, wieso mri das jetzt erst am Abend alles auffalle und ich würde simulieren. Diese Ärsche von den Johannitern)

Naja ich bin dann ins Krankenhaus gekommen und 3 Tage stationär dort geblieben, untersucht worden. Nichts gravierendes oder bleibendes festgestellt worden.

Die ganzen Formalien sind ihren Weg gegangen (Kaputtes Auto über die Versicherung verkauft, neues Auto ausgesucht, Formulare von der KFZ-Versicherung ausgefüllt und so weiter und sofort.)

Wesentlich später meldete sich auch meine Krankenkasse und wollte die Daten von der Frau (weil diese wahrscheinlich meinen Krankenhauskosten etc. zahlen soll)

Die Daten der Frau wusste ich aber überhaupt nicht mehr, da alles schon über die Bühne gelaufen war. Ich rief daraufhin nochmal bei meiner KFZ-Versicherung an und fragte und da wurde mir gesagt, dass die solche Daten später überhaupt nicht mehr herausgeben dürfen (wegen Datenschutz). Das ist ja Verständliche.
Normalerweise muss die Krankenkasse direkt bei der KFZ-Versicherung anrufen, wenn sie noch was über den Unfallverursacher wissen wollen (Quasi von Institution zu Institution).

Jetzt bekomme ich im Dezember 2012 aufeinmal eine Mahnung (ja eine Mahnung) von meiner Krankenkassen, wo mir vorgeworfen wird, ich hätte die 10 € Zuhahlung pro Tag im Krankenhaus + 10 € Zuhahlung für den Transport im Kranken/Rettungswagen nicht bezahlt.
Daraufhin rief ich bei der Krankenkasse an und fragte freundlich, wieso denn gleich eine Mahnung kommt.
Die Frau war total pampig und fuhr mich an und drohte auch schon gleich mit dem Gerichtsvollzieher.

Sie versprach irgendwelche Rechnungen nochmal zu schicken, wovon aber nur eine bis jetzt ankam, obwohl sie von zwei sprach.

Jetzt mal meine Frage:

Wieso muß ich, der für den Unfall nichts konnte, die Zuzahlung selbst tragen?!?!?
Dafür müsste doch auch die gegnerische Versicherung aufkommen.
Die Frau am Apparat wollte davon nichts wissen.

Oder irre ich mich da?

Beste Antwort im Thema

wenn dem so ist,denke ich musst du erstmalselbst zahlen und kannst dir dann die kohle von der ggn vers zurückholen,
so würde ich jetzt mal vermuten

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wenn dem so ist,denke ich musst du erstmalselbst zahlen und kannst dir dann die kohle von der ggn vers zurückholen,
so würde ich jetzt mal vermuten

Bei den Aufnahmeformalitäten im Krankenhaus wird darauf hingewiesen dass für maximal 14 Tage ein Eigenanteil von pro Tag in Höhe von € 10 zu bezahlen ist. Steht auch im Aufnahmevertrag

Nach 2 Tagen im KH solltest du vom Krankenhaus die 1. Erinnerung bekommen haben.

Ob die Krankenkasse später Erinnerung oder Mahnung auf ihr Schreiben pinnt ist doch egal.

Stell die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung.

Nach einem Unfall mit Verletzung wären diese paar Euro meine kleinste Sorge

Max. 28 Tage  .  Rg. kam erst ca. 6 Monate später.  Wochende zu Hause , was
normalerweise mitbezahlt werden muß ,wurde auch nicht berechnet.
Für mich war es preiswert .
P. S.  Von mir wollte im OP aber auch niemand Vorkasse haben . 😉
Ich sehe aber auch  vertrauenswürdig aus  .

Die Kosten, die die KK fordert, solltest Du bei der Verursachervericherung geltend machen, dann ist das Problem gelöst.

Ansonsten ist das durchaus normal, dass für bis zu 28 Tage im Krankenhaus pro Tag 10,- Eigenanteil gezahlt wird und auch die Tranportkosten müssen normal übernommen werden.

Gut für Dich, dass diese Kosten von der Versicherung übernommen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Wesentlich später meldete sich auch meine Krankenkasse und wollte die Daten von der Frau (weil diese wahrscheinlich meinen Krankenhauskosten etc. zahlen soll)

Die Daten der Frau wusste ich aber überhaupt nicht mehr, da alles schon über die Bühne gelaufen war. ....

Wem soll die Krankenkasse die Rechnung denn sonst schicken, wenn du Ihnen keinen Adressaten nennen kannst??

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Wesentlich später meldete sich auch meine Krankenkasse und wollte die Daten von der Frau (weil diese wahrscheinlich meinen Krankenhauskosten etc. zahlen soll)

Die Daten der Frau wusste ich aber überhaupt nicht mehr, da alles schon über die Bühne gelaufen war. ....

Wem soll die Krankenkasse die Rechnung denn sonst schicken, wenn du Ihnen keinen Adressaten nennen kannst??

und mal wieder ein grund mehr wichtige unterlagen länger als nur eine woch aufzubewahren

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Wesentlich später meldete sich auch meine Krankenkasse und wollte die Daten von der Frau (weil diese wahrscheinlich meinen Krankenhauskosten etc. zahlen soll)

Die Daten der Frau wusste ich aber überhaupt nicht mehr, da alles schon über die Bühne gelaufen war. ....

Wem soll die Krankenkasse die Rechnung denn sonst schicken, wenn du Ihnen keinen Adressaten nennen kannst??

Das Auto von der jungen Frau war bei ihrem Vater versichert, der woanders lebt. Mit diesen Daten hat man nichts zu tun. Die Schuldfrage war klar. Ich wusste nur noch Kennzeichen und Name des Mädchens und deren Adresse.

Von wegen ich hätte Unterlagen voreilig weggeworfen. Habe ich alles im Ordner.

Und ich kann nicht für die KK einen Bogen ausfüllen, der nach Informationen fragt, die nur die KFZ-Versicherung kennt.

@TE

Über den Zentralruf der Autoversicherer findest Du auch die Versicherung, mußt nur Kennzeichen angeben.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@TE

Über den Zentralruf der Autoversicherer findest Du auch die Versicherung, mußt nur Kennzeichen angeben.

Dann bekomme ich aber nicht den Namen und die Adresse des Halters gesagt. Das darf ja garnicht sein.

Sonst hätte ich schon längst jede Frau ausgemacht, die mir gefällt und ich beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz gesehen habe 😛

Die Versicherung des Verursachers muss die unfallbedingten (Beweislast bei Dir) Kosten theoretisch tragen. 

Praktisch muss sie es nicht, denn sie kann den fälligen Eigenanteil mit Deinen ersparten Aufwendungen verrechnen.

Das heißt: solange Du stationär behandelt wurdest, hattest Du weniger eigene Kosten zu hause (Strom, Wasser, Verpflegung usw.).

Da man im Schadensfall so zu stellen ist, wie man ohne den Schaden stünde, dürfen diese Ersparnisse verrechnet werden.

In der Regel macht man das über die Pauschale.

@hafi
das ist natürlich auch ein argument, welches ich gelten lassen muss, hatte ich in meinem 1.post gar nicht dran geadacht,obwohl ich selbst eig auch immer genau so rechne,
fahre z.b. gleich los ur reha,darf da auch 10€ pro tag zuzahlen, da sach ich mir dann auch, ok brauchst zuhause nix kochen,hast keine wasserkosten usw usw also halb so wild, bzw sogar noch billiger als wenn ich die nächsten 5 wochen zuhause wäre 😁😁

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