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Tuningregeln Deutschland Mustang

Ford Mustang 5
Themenstarteram 28. Februar 2023 um 20:27

Hallo,

Ich bin vor ein paar Monaten von den Niederlanden nach Deutschland gezogen.

Natürlich auch ein schönes Auto fürs Wochenende gekauft. Aber die Regeln rund um Modifikationen am Auto sind mir etwas unklar. Diese Frage wurde vielleicht schon oft gestellt, also wenn jemand einen Link mit weiteren Erklärungen hat, ist das auch willkommen.

1. Kann man die Felgen tauschen, sofern es die gleiche Größe wie die zugelassenen Felgen hat und ein EG dabei ist? Muss man das auch nochmal beim strassenverkhersambt anmelden?

2. Gleiche Frage, aber für den Auspuff. Kann ich den Auspuff einfach selber einbauen und ist eine Genehmigung nicht nötig solange eine EG dabei ist?

In den Niederlanden können Sie solche Anpassungen problemlos vornehmen.

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten

Meine Erfahrung mit deutschen Behörden geht in die Richtung, dass alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, grundsätzlich nicht zulässig ist (überspitzt formuliert). Zusätzlich eine spezielle DE Eigenheit, nennt sich *Erlöschen der Betriebserlaubnis*.

Felgen: Eine Freigabe für exakt dieses Fahrzeug in exakt dieser Motorisierung mit der richtigen Bereifung (manchmal sind sogar Reifenmarken angegeben) lässt sich üblicherweise eintragen.

Auspuff: Selbst draufschrauben kein Problem, aber bei einer kompletten Anlage sollte es den entsprechende Nachweis dazu geben, sonst ist das Fahrzeug schnell mal stillgelegt (in HH und Berlin eher als in München, sag ich mal, liegt aber am Coleur der Stadtregierung).

Gar nicht gern gesehen sind Klappenauspuff und Co, auch wenn es das mittlerweile ab Werk gibt.

Hier würd ich mal mit den entsprechenden Daten, noch vor Kauf, beim örtlichen TÜV aufschlagen. Es ändern sich auch Vorschriften.

Du hast schon recht, das Problem ist nur das es hier um den Mustang V geht.

Da dieses Fahrzeug nie in Europa gebaut wurde, wirst du wahrscheinlich auch keine Teile mit EG dafür finden.

Dann reduziert sich die Frage darauf, was die Rennleitung stören könnte. Also das, was auf den ersten Blick auffällt und bekannt ist von der breit-schwarz-tief-Fraktion.

Dagegen ein bearbeiteter Motor wird gar nicht auffallen.

Wenn der Auspufftopf kein CE Zeichen hat, weil eben alles einzelgenehmigt ist, dann zuerst checken, was im Brief steht. Wenn dort wie in AT seinerzeit einfach steht: Schalldämpfer: Auspufftopf dann sollte halt zumindest 1 Topf dran sein. Wenn eine Nummer drinnen steht, wird es schwierig.

Dann könnte die Behörde eine dB Messung verlangen, die Du vorab zahlen musst und trotzdem keine Garantie auf Eintrag.

Im Hinblick auf unsere NUB bitte ich von Beiträgen wie "merkt ja keiner, fällt nicht auf" abzusehen.

Da gibt es genug Communities, die das nicht so eng sehen. ;)

Für die Zulassung braucht's doch mMn eh ne HU, oder irre ich mich?

Der Prüfer wird dir dann sagen, was du Zurückbauen oder Ändern musst.

Im Grunde gilt doch das gleiche, wie bei allen anderen Fahrzeugen auch. (Egal ob Einzelgenehmigung oder EG Betriebserlaubnis)

 

Für die Teile ist ein Nachweis erforderlich.(Prüfzeugnis)

Das könnten sein:

- ABE

- Teilegutachten

- ECE Teilegenehmigung

- EG Teilegenehmigung

 

Wenn dann alle Auflagen der Teile und der Verwendungsbereich usw. Passt, ist eine Änderung durchaus kein Problem.

 

Die Auflagen zur Änderungsabnahme sind dabei zu beachten.

 

Und ja, es gibt viele Teile für die Fahrzeuge, welche ein Gutachten haben und sich auch auf die einzeln in Verkehr gekommenen Fahrzeuge berufen.

Beispiele gibt es genug. Felgen, Auspuff usw.

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