Neupreisversicherung vs. Neuwertversicherung

Hallo,
da ich bald einen Neuwagen versichern werde, bin ich noch immer damit beschäftigt, Versicherungsvergleiche anzustellen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei manchen Versicherungen von einer Neupreis- und bei anderen von Neuwertentschädigung die Rede ist. Die genauen Versicherungsbedingungen sind ja erst bei Anforderung eines konkreten Angebots im Detail einsehbar, daher dachte ich, man könne mir hier vielleicht helfen - der ein oder andere ist ja vom Fach.

Ist es denn so, dass die Begriffe synonym verwendet werden oder ist eine dieser Varianten für mich von Nachteil?

Vielen Dank schon mal

Beste Antwort im Thema

so, ich habe mal in Nafi nachgesehen und die Textstellen aus den Bedingungen gegenübergestellt und flüchtig gelesen.
Ich bin der Meinung die Versicherungen verfolgen in den unterschiedlichen Begriffen kein höheres Ziel. In den Bedingungen ist die genaue Leistung dann definiert. Hier finden sich durchaus unterschiedliche Formulierungen, Fristen usw.

Vergleich Nafi

Bedingungen Zurich, Allsecur, HUK24, Itzehoer

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Um ehrlich zu sein sind mir die beiden Begriffe noch nicht aufgefallen, wenn du mal die zwei betreffenden Gesellschaften nennst, kann ich in den Bedingungen nachsehen ob sich da ein Unterschied ergibt.
Denke nicht.
Unterschiedlich sind die Zeiten wie lange diese Entschädigung gezahlt wird (Diebstahl/Totalschaden) und z.b. auch wann das Auto noch als Neuwagen zählt (Tageszulassung) und wann die Klausel nicht mehr gilt und nach einer evtl. vorhandenen Kaufwertentschädigung reguliert wird.

Wir hatten vor ein paar Wochen hier den Fall, dass eine Versicherung (Directline war es, glaube ich) den Wert zum Zeitpunkt des Kaufes nach Schwake bestimmt hat.

Ich könnte mir also vorstellen, dass der Unterschied zwischen Neuwertversicherung und Neupreisversicherung der ist, dass in einem der Neuwert nach Schwake und bei der Neupreis der tatsächlich bezahlte Betrag bezahlt wird.

Ich weiß es aber nicht wirklich. Wäre nur eine logische Erklärung.

Kann nur von der "normalen" HUK schreiben:
Normal und nicht Basistarif 18 Monate Neupreisentschädigung.
Kasko plus Tarif 24 Monate. Differenz bei mir € 60,-- im Jahr.
Schließe den Plus Tarif erst nach 18 Monaten ab.
Klaus

@ germania47

Das war jetzt eine klassische Themaverfehlung 😉 🙂

Es geht dem TE ja nicht um die Dauer der Entschädigung, sondern um den Unterschied zwischen Neupreis- und Neuwertentschädigung.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


@ germania47

Das war jetzt eine klassische Themaverfehlung 😉 🙂

Es geht dem TE ja nicht um die Dauer der Entschädigung, sondern um den Unterschied zwischen Neupreis- und Neuwertentschädigung.

Du hast recht, Asche auf mein Haupt.

Ich verstand unter Neuwertentschädigung den Ersatz zum Neupreis beschädigter oder entwendeter Teile.

Nichts für ungut: Klaus

Ein mir bekannter Versicherer hat 2 Begriffe in den Bedingungen, die Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung.

Die Neupreisentschädigung (lt. UVP) gilt für bis zu 6 Monaten nach Erstzulassung für den 1. Besitzer inkl. eventueller zwischenzeitlicher erfolgter Preiserhöhung lt UVP.

Die Kaufpreisentschädigung (lt Kaufvertrag) gilt für 18 Monate nach Zulassung für den 1. oder 2. Besitzer (Jahreswagen, Tageszulassung, EU Fahrzeug)

Das bedeutet für Neuwagenkäufer, er hat bis 6 Monate vollwertigen Ersatz (lt UVP, wenn er Ersthalter ist) und weitere 18 Monate erhält er den Kaufpreis (Kaufvertrag) erstattet (egal wieviel KM auf der Uhr stehen).

Die Leistungen werden natür nur bei Totalentwendung oder wirtschaftlichen Totalschaden geleistet.

Aber auch hier sind unterschiedliche Begriffe der einzelnen Versicherer und deren Bedingungen zu beachten.

Hallo, den Unterschied weiss ich auch nicht und ob es da einen Unterschied gibt könnte man in den AKB nachlesen, aber hier mal ein Auszug was ein Neupreis ist:
Auszug AKB A 2.6.1 e
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis?

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des
versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr
hergestellt wird – eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses
aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche
Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe

Grüße
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Um ehrlich zu sein sind mir die beiden Begriffe noch nicht aufgefallen, wenn du mal die zwei betreffenden Gesellschaften nennst, kann ich in den Bedingungen nachsehen ob sich da ein Unterschied ergibt.
Denke nicht.
Neuwertentschädigung

nennt es sich beispielsweise bei Allsecur oder Zurich.

Neupreisentschädigung

bei HUK24 oder Itzehoer.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Wir hatten vor ein paar Wochen hier den Fall, dass eine Versicherung (Directline war es, glaube ich) den Wert zum Zeitpunkt des Kaufes nach Schwake bestimmt hat.

Ich könnte mir also vorstellen, dass der Unterschied zwischen Neuwertversicherung und Neupreisversicherung der ist, dass in einem der Neuwert nach Schwake und bei der Neupreis der tatsächlich bezahlte Betrag bezahlt wird.

Aber das kann doch für ein Neufahrzeug nicht abweichen. Oder wird der Wert eines Fahrzeugs ohne Zulassung und ohne Kilometerlaufleistung wirklich geringer angesetzt als der tatsächliche Kaufpreis? 😰

Klar kann der Abweichen. Und wie.

In der Praxis zahlt doch keiner den Listenpreis für ein neues Fahrzeug.

Nachlässe zwischen 5 und 20% sind ganz normal.

Der tatsächliche Kaufpreis kann also von einem Schwakewert schon ein Stück weg sein.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Klar kann der Abweichen. Und wie.

In der Praxis zahlt doch keiner den Listenpreis für ein neues Fahrzeug.

Nachlässe zwischen 5 und 20% sind ganz normal.

Der tatsächliche Kaufpreis kann also von einem Schwakewert schon ein Stück weg sein.

Der Kaufpreis ist überall als Preis für ein Neufahrzeug abzüglich der ortsüblichen Nachlässe definiert.

Siehe auch das Zitat von Klaus, so habe ich es auch überall gelesen:

Zitat:

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des
versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr
hergestellt wird – eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses
aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche
Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe

Wenn also der Kaufpreis so definiert wird, wie soll denn der Schwackewert noch weiter davon abweichen und woran soll der sich dann orientieren?

so, ich habe mal in Nafi nachgesehen und die Textstellen aus den Bedingungen gegenübergestellt und flüchtig gelesen.
Ich bin der Meinung die Versicherungen verfolgen in den unterschiedlichen Begriffen kein höheres Ziel. In den Bedingungen ist die genaue Leistung dann definiert. Hier finden sich durchaus unterschiedliche Formulierungen, Fristen usw.

Vergleich Nafi

Bedingungen Zurich, Allsecur, HUK24, Itzehoer

Naja,

ich würde sagen die Versicherer meinen im Rahmen ihrer Bedingungen die selbe Deckung.

Ein eigentlich wunderschönes Beispiel, dass Versicherer bzw. deren Rechtsabteilungen auch nur mit Wasser Kochen, denn eine subjektiverer Begriff als der Wert fällt mir eigentlich nicht mehr ein und ist somit als in Gänze ungeeignet für die Ausgestaltung von Vertragsbedingungen. Es fängt an das Wert klassisch nur schwer monetär messbar ist. Man stelle sich vor der Kunde habe sich vor einem Jahr ein Neuwagen geleistet, der so nicht mehr produziert wird. Er hat sein lebenlang auf diesen gespart. Für ihn hat der Wagen einen ganz anderen Wert als für eine "Vertriebsau" die ale drei Jahre 200.000km auf Leasingfahrzeuge prügelt.

Aber letztlich handelt es sich nur um eine Deckung ("Überschrift"😉, massgeblich ist, wie sie in den AKB definiert wird. Und werden im unterschiedlichen Umfang (insbes. Dauer) beide Begrifflichkeiten auf dasselbe abzielen.

Tja, nur ist "Preis" eben nur das, was auf dem Schild steht und - gerade bei Autos- ist das eben selten das, was am Ende auch bezahlt wird.

Wert ist da deutlich griffiger, auch wenn man über den Marktwert eines Gutes schon mal diskutieren kann..

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