- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Km Leistung nicht gemeldet/versäumt zu melden!
Km Leistung nicht gemeldet/versäumt zu melden!
Mir ist folgendes passiert! Ich habe komplett vergessen, meiner Versicherung die jährliche Km Leistung zu melden! Wurde 2x aufgefordert und beide Male habe ich es wieder vergessen! Nun bekam ich eine neue Beitragsrechnung zu meiner Versicherung mit einer Erhöhung! Zahle immer monatlich und im Oktober wurde der Beitrag bereits eingezogen! Nun zieht die Versicherung jetzt im Oktober noch mal einen Beitrag ein und zwar den erhöhten! Is das rechtens? Wenn ich die Fahrleistung melde, bekomme ich meinen alten Beitrag wieder zurück???
Beste Antwort im Thema
Naja wer auf zwei Aufforderungen nicht reagiert ist absolut selber schuld - und die Gesellschaft wird mit Sicherheit nur die Differenz abbuchen und nicht nochmal den kompletten Beitrag. Aber immer jammern, wenn man sein Unheil selbst schuld is....
Ähnliche Themen
16 Antworten
Wenn in einem Monat zwei mal Beiträge abgebucht werden (bei zweiten mal nicht nur die Differenz zum alten Beitrag) ist das sicher nicht rechtens.
Telefon schnappen, Situation schildern und um Aufklärung Bitten.
Gruß Metalhead
Naja wer auf zwei Aufforderungen nicht reagiert ist absolut selber schuld - und die Gesellschaft wird mit Sicherheit nur die Differenz abbuchen und nicht nochmal den kompletten Beitrag. Aber immer jammern, wenn man sein Unheil selbst schuld is....
In den Bedingungen steht, wenn keine Meldung erfolgt darf der Versicherer auf die höchste Km-Klasse umstellen.
Sollte die Fahrleistung weniger sein, muss dies dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden und zwar mit Nachweis (z.Bsp. Kopie einer Werkstattrechnung mit Km-Stand, TÜV-Bericht oder Foto vom Tacho mit Tageszeitung als Zeitnachweis). Dann wird im Normalfall auf die richtige Fahrleistung umgestellt.
Es sei denn es ist irgend ne Strafzahlung vereinbart
Von einer Strafzahlung habe ich nirgendswo was gefunden! In der neuen Beitragsrechnung steht nur unter Ausfertigungsgrund: "Fehlende Antwort auf die Abfrage zur Fahrleistung L.4.AKB"! Mehr nicht! Ich zahle immer anfangs des Monats 25,22€ und jetzt wollen sie noch mal 29,80€ abziehen
Dann wird das schon korrekt sein - aber ruf mal an und hör mal nach.
Zitat:
@hase20677 schrieb am 14. Oktober 2015 um 14:42:58 Uhr:
Ich zahle immer anfangs des Monats 25,22€ und jetzt wollen sie noch mal 29,80€ abziehen
Die 29,80 € werden die Differenz für die vergangenen Monate sein.
Aufklärung kann da nur die Versicherung bieten. Bei vertragsgerechtem Verhalten wäre diese Herausforderung nicht entstanden.
Ich schreibe bewusst Herausforderung, denn Probleme existieren nicht, die gibt es nur in den Köpfen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 14. Oktober 2015 um 15:33:44 Uhr:
Zitat:
@hase20677 schrieb am 14. Oktober 2015 um 14:42:58 Uhr:
Ich zahle immer anfangs des Monats 25,22€ und jetzt wollen sie noch mal 29,80€ abziehen
Die 29,80 € werden die Differenz für die vergangenen Monate sein.
Aufklärung kann da nur die Versicherung bieten. Bei vertragsgerechtem Verhalten wäre diese Herausforderung nicht entstanden.
Ich schreibe bewusst Herausforderung, denn Probleme existieren nicht, die gibt es nur in den Köpfen.
Bin ich auch der Meinung.
Die werden vermutlich rückwirkend ab 1.1. den erhöhten Beitrag nachbuchen.
Sei froh das sie nur für den Okt den erhöhten Beitrag abgebucht haben, vom 01.01. wäre der sicher höher.
Melde einfach dein KM-Stand, dann wird das richtig gestellt
Ganz einfach:
Der Versicherer beruft sich auf den Passus K.4.5 (bei Deinem Versicherer anscheinend L.4) der Musterbedingungen zur Kfz-Versicherungs (GDV-Verbandsempfehlung):
Zitat:
K.4.5 AKB GDV 2015 siehe hier! (klick mich):
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Folgen von Nichtangaben
K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und
- Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens X Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Antworte einfach auf einer der beiden Schreiben, dann erledigt sich das Problem von selbst.
Gruß
Zitat:
@trouble01 schrieb am 14. Oktober 2015 um 15:33:44 Uhr:
Ich schreibe bewusst Herausforderung, denn Probleme existieren nicht, die gibt es nur in den Köpfen.
Du musst Unternehmensberater sein ;-)
...immer entlang der Wertschöpfungskette. Ganzheitlicher Ansatz.....bla bla bla
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2015 um 20:20:00 Uhr:
Antworte einfach auf einer der beiden Schreiben, dann erledigt sich das Problem von selbst.
Gruß
Vergisst er doch eh wieder...
Zitat:
@thardy schrieb am 15. Oktober 2015 um 12:01:07 Uhr:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2015 um 20:20:00 Uhr:
Antworte einfach auf einer der beiden Schreiben, dann erledigt sich das Problem von selbst.
GrußVergisst er doch eh wieder...
Sorry bin kein er, sondern eine Sie!
Habe heute abgegeben!!!
Zitat:
@hase20677 schrieb am 15. Oktober 2015 um 13:02:36 Uhr:
Sorry bin kein er, sondern eine Sie!
Das hast du doch morgen auch wieder vergessen.