keinen Totalschaden - Fahrzeug unrepariert verkaufen

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Hallo,

ich habe folgendes Problem: Hatte einen Unfall mit meinem Fahrzeug, allerdings keinen Totalschaden. Da Aussage gegen Aussage steht, werde ich wohl über meine Vollkasko abrechnen müssen. Rep.kosten geschätzt ca. 10000€, der Wiederbeschaff.wert liegt bei geschätzt ca. 15000€. Ich möchte mich allerdings von meinem Fahrzeug trennen. Folgende Fragen:

1) Wird die Versicherung im Gutachten automatisch Restwertangebote machen, wovon ich dann eins annehmen könnte? Wie würde das ggf. praktisch funktionieren? Müsste ich dann den Händler kontaktieren, der das Angebot gemacht hat und dieser ist dann auch verpflichtet das Fahrzeug zu diesem Preis zu kaufen?

2) Oder muss ich fiktiv mit der VK abrechnen und dann selbst schauen den Unfallwagen unrepariert zu verkaufen?

3) Oder ist es sinnvoller das Fahrzeug reparieren zu lassen und dann zu verkaufen?

Wie muss ich vorgehen? Bin ziemlich ratlos.

Danke für eure Hilfe!

Torsten

Beste Antwort im Thema

So pauschal kann man das nicht stehen lassen.

Was bedeutet "Aussage gegen Aussage"? Was ist passiert?

Lässt sich der Unfallhergang nicht eindeutig nachvollziehen und handelt es sich nicht um eine klassische Situation (Auffahren, Vorfahrt), führt das in der Regel zu einer Haftungsteilung (z.B. 50:50). In diesem Fall hast du einen Anspruch auf anteilige Regulierung deines Schadens durch die gegnerische Versicherung. Gleichzeitig besteht natürlich auch ein Anspruch im Rahmen der Vollkasko.

Für diese Fälle gibt es die schöne Einrichtung des "Quotenvorrechts", das dem Geschädigten einen fast 100%igen Ausgleich beschert.
Man geht hier am besten wie folgt vor:
- Gutachten durch eigenen Gutachter erstellen lassen.
- Gutachten zur Abrechnung bei der eigenen Versicherung einreichen (VK)
- im Rahmen des Quotenvorrechts folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung regressieren: Eigenbeteiligung VK, Kosten des Gutachtens, ggf. Wertminderung, ggf. Nutzungsausfall (anteilig entsprechend Haftungsquote), Rückstufungsschaden (nach Quote).

Der wichtigste Vorteil einer Abrechnung nach Quotenvorrecht ist aus meiner Sicht, dass man sich nicht in die "Fänge" des Versicherungsgutachters begeben muss, sondern den selbstgewählten Gutachter bezahlt bekommt. Bei einem Schaden von 10.000 Euro sollte ab einer Haftung von 25% auf Seiten des Unfallgegners alles abgedeckt sein.

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