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gegnerische Versicherung will Auto "kaufen"

Hallo liebe Community. Brauche euren Rat.

Unser Nachbar hat unser Auto geschrammt. Und zwar richtig gut. Schadenswert ~3000€, Auto ist laut Gutachter noch 800€ wert wenn man den Schaden nicht reguliert.

Mit der Versicherung unseres Nachbarn haben wir uns geeinigt, dass wir uns das auszahlen lassen (exklusive MwSt) und gut ist. Nun haben wir das Auto verkauft an einen Schrotthändler da TÜV abgelaufen ist und es sich nicht mehr lohnt Geld reinzustecken.

Jetzt meldet sich die Versicherung und meint, sie wollen das Auto haben wenn sie uns das Geld auszahlen. Sie schicken jemanden vorbei der es mitnimmt und es dann in ihren Besitz übergeht oder so.

Der Schrotthändler besteht jetzt jedoch auf das Auto, da wir den Kaufvertrag unterschrieben haben. Das ist auch sein gutes Recht denke ich.

Ist das möglich was die Versicherung will?

Beste Antwort im Thema

Rechnen mangelhaft, Religion Katholisch... :-)

In der Abrechnung wurden doch ganz offensichtlich die 650 EUR zuerst addiert und anschließend wieder abgezogen, weil sie direkt an den SV gingen.

Diese Art der Darstellung soll eigentlich die Abrechnung klarer machen, weil der Geschädigte so sehen kann, dass die SV-Kosten vollständig übernommen wurden.
Das scheint aber nicht in jedem Fall den gewünschen Erfolg zu erzielen...

Wiederbeschaffungswert: 3.042€
abzüglich Restwert: 1.250€
...............
1792€
- Gutacherkosten (650€) wäre ja dann 1142!!!

= Entschädigung 2.442€
-abzüglich Direktüberweisung (Abtretung usw.) 650€, der Gutachter???
= Zahlungsbetrag 1792€

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11 Antworten

Das wäre aber für mich neu wenn Versicherer plötzlich mit Autos handeln würden 😰

Du hast ein Gutachten erstellen lassen und danach wird abgerechnet. Sprich die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, welchen du ja mit 800€ beziffert hast. Was sagt denn das Gutachten zum Wiederbeschaffungswert und was hast du von dem Schrotthändler bekommen?

Grüße
Steini

Vom Händler habe ich 1000€ bekommen. Wiederbeschaffungswert war etwas über dem Schaden von etwa 3000€, weiss nicht genau.

Bin mal gespannt was bei raus kommt. Ich kann doch verlangen, dass sie es mir auszahlen oder ist das eine Entscheidung der Versicherung?

Wenn du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen willst ist das dein gutes Recht.

Dann bekommst du den entsprechenden Betrag abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt.

Unter gewissen Umständen geht ein Auto tatsächlich ins Eigentum der Versicherung über ( z.B. wenn ein gestohlenes Fahrzeug nach Fristablauf wieder aufgefunden wird).
In deinem Fall sollte das allerdings nicht passieren.

Um da auf Nummer sicher zu gehen, was genau die Versicherung von dir will:
Nimm den Briefverkehr mal mit zu deinem Vertreter, der soll sich das mal genau angucken.

Die Versicherung hat dir wahrscheinlich einfach ein verbindliches Angebot eines Käufers vermittelt. Auf dieses Angebot musst du aber nicht eingehen, bzw kannst es nicht mehr weil der Wagen ja schon weg ist. Ich würde der Versicherung mitteilen das sie einfach auf Gutachtenbasis abrechnen sollen. Ob du die 200€ die du mehr bekommen hast dann von der Versicherung evtl. abgezogen bekommst und dann evtl wieder Erstreiten kannst ist von hier aus nicht voraus zu sehen. Das ist sehr unterschiedlich.

Was hat dir die Versicherung denn für ein Angebot vermittelt?

Grüße
Steini

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Hallo erstmal.

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Ich habe nun die Dokumente vor mir und kann die genauen Zahlen hier auflisten.

Wiederbeschaffungswert: 3.042€
abzüglich Restwert: 1.250€
...............
1792€
- Gutacherkosten (650€)
= Entschädigung 2.442€
-abzüglich Direktüberweisung (Abtretung usw.) 650€, der Gutachter???
= Zahlungsbetrag 1792€

Laut der Beschreibung der Versicherung ist ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Für mich stellt sich nun die Frage, was genau diese "Abtretung" ist. Für mich scheint es so, als ob sie den Gutachter uns zurechnen und den Gutachter von unserer Entschädigung abziehen.

Ist das so korrekt, wie es aufgelistet ist?

Warum wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?
Der Restwert ist der Wert, für den wir das Auto an einen von der Versicherung empfohlenen Händler hätten verkaufen können.

Die Versicherung rechnet also so, als ob wir das Auto an "ihren" Händler verkauft hätten.

Nach meinem Verständnis stehen uns die 3.042€ zu.

Steh ich grad auf dem Schlauch?

Was hat denn dein Gutachter im Gutachten als Restwert angesetzt?

Zitat:

Original geschrieben von d0zer



Warum wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?
[...]

Nach meinem Verständnis stehen uns die 3.042€ zu.

Nein.

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Ansonsten würdest du dich durch den Unfall ja bereichern:
Wiederbeschaffungswert=3.042€.

Bekommst du nun den vollen Wiederbeschaffungswert kannst du den Blechklumpen ja immernoch verkaufen, also würdest du unterm Strich die 3.042€ (Wiederbeschaffungswert)+1.000€ (Restwert) = 4.042€ bekommen, obwohl dein Auto nurnoch 3.042€ wert war.

Die Versicherung zwingt dich auch nicht, dein Auto an "Ihren" Händler zu verkaufen, sondern ermittelt einen Restwert und vereinfacht dir die Abwicklung, indem Sie dir direkt verbindliche Angebote von Händlern mitschickt. Da kannst dann einfach anrufen und sagen "hol die Karre ab und gib mir die Kohle".
So musst dir keinen Händler suchen, der dir das Auto abnimmt.
Wenn du natürlich nen Händler hast, der dir mehr gibt: verkauf das Auto an ihn.

Die Berechnung der Versicherung bleibt ja die gleiche, also bekommst auf die Weise etwas mehr Geld.

In deinem speziellen Fall ist es halt so, dass du quasi Geld verloren hast, weil du nur 1.000€ von "deinem" Händler bekommen hast, obwohl die Versicherung dir verbindliche Angebote über 1.250€ gegeben hat.
Das ist halt dumm gelaufen, weil du dein Auto unter Wert verkauft hast.

Restwert laut Gutachter war 800€. Wir kriegen von der Versicherung 250€ dazu. Die Versicherung weiss, dass wir das Auto für 1000€ verkauft haben.

Meine einzige Frage ist noch die, was es mit der Abtretungt ist. Berechnet die Versicherung uns den Gutachter oder warum ziehen sie uns 650€ ab.

Danke nochmals

Rechnen mangelhaft, Religion Katholisch... :-)

In der Abrechnung wurden doch ganz offensichtlich die 650 EUR zuerst addiert und anschließend wieder abgezogen, weil sie direkt an den SV gingen.

Diese Art der Darstellung soll eigentlich die Abrechnung klarer machen, weil der Geschädigte so sehen kann, dass die SV-Kosten vollständig übernommen wurden.
Das scheint aber nicht in jedem Fall den gewünschen Erfolg zu erzielen...

Wiederbeschaffungswert: 3.042€
abzüglich Restwert: 1.250€
...............
1792€
- Gutacherkosten (650€) wäre ja dann 1142!!!

= Entschädigung 2.442€
-abzüglich Direktüberweisung (Abtretung usw.) 650€, der Gutachter???
= Zahlungsbetrag 1792€

Die Abrechung nach Hafi545 ist korrekt und einleuchtend.

Meine Fragen an Dich als TE sind:
1. Wann hast Du den Unfallwagen verkauft?
2. Wann hat Dir die Versicherung schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Restwertaufkäufer mit EUR 1.250,00 hätten.

Wenn Du Dein Unfallauto bereits für EUR 1.000,00 vor der Information seitens der Versicherung verkauft haben solltest und Du dies nachweisen kannst, dann kann Dir die Versicherung nicht den Restwert von EUR 1.250,00 abziehen.

Gruß HCING

Zitat:

Original geschrieben von HCING


... dann kann Dir die Versicherung nicht den Restwert von EUR 1.250,00 abziehen.

Der TE schreibt weiter oben "Wir kriegen von der Versicherung 250€ dazu.". Also müsste das passen.

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