Gebrauchtwagenverkauf über Vermittler

Hallo,

ich hoffe dies ist das richtige Forum für meinen Beitrag.

Wegen Nachwuchs muss ich meinen Golf V verkaufen. Hierfür habe ich den Wagen bei mobile und Autoscout eingestellt. Über Mobile erhielt ich das Angebot eines Autohändlers in der Nähe meines Wohnorts zur Vermittlung meines Wagens.

Das Ganze läuft so ab: Ich stelle den abgemeldeten Wagen beim Händler ab. Mittels eines Kommissionsvertrags erhält der Händer das Recht den Wagen zum festgelegten Preis zu verkaufen. Auf den Verkaufspreis wird eine Vermittlungsgebühr aufgeschlagen. Ich erhalte jedoch den festgelegten Verkaufspreis. Der Händler möchte eine Kopie des KFZ-Brief, das Orginal bleibt bei mir. Im Falle des Verkaufs erhalte ich nach 4 Wochen (abgelaufene Widerspruchsfrist) mein Geld. Der Händler macht einen seriösen Eindruck, ein schlechtes Bauchgefühl habe ich trotzdem.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Geschäften?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von abuzze-online


Der Händler macht einen seriösen Eindruck, ein schlechtes Bauchgefühl habe ich trotzdem.

Dann trau deinem Bauchgefühl.

Zu 99% wird dein Auto nicht verkauft werden aber du darfst dann trotzdem eine Gebühr für seine "Bemühungen" bezahlen und vermutlich auch noch eine Standgebühr.

Zitat:

Im Falle des Verkaufs erhalte ich nach 4 Wochen (abgelaufene Widerspruchsfrist) mein Geld.

Du bist das Auto und die Papiere los und darfst dann noch vier Wochen auf die Kohle warten,oder 8 Wochen oder ....

Denn spätestens mit einem Verkauf braucht der "Vermittler die Originalpapiere damit der Käufer das Auto auf sich zulassen kann.

Dazu kommt das mir die 4 Wochen Wiederspruchsfrist sauer aufstößt,die wäre mir bei einem Verkauf Privat zu Privat mehr als seltsam. Denn der Händler tritt ja nur als Vermittler auf und im Grund bleibt es deswegen ein Privatverkauf. Die Widerspruchsfrist gilt meines Wissens aber nur bei Finanzierungen oder Haustürgeschäften.

Meine persönliche Meinung,Finger weg.
Wenn der Händler dein Auto will soll er es gegen Bares bei dir kaufen.

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Zitat:

Original geschrieben von abuzze-online


Der Händler macht einen seriösen Eindruck, ein schlechtes Bauchgefühl habe ich trotzdem.

Dann trau deinem Bauchgefühl.

Zu 99% wird dein Auto nicht verkauft werden aber du darfst dann trotzdem eine Gebühr für seine "Bemühungen" bezahlen und vermutlich auch noch eine Standgebühr.

Zitat:

Im Falle des Verkaufs erhalte ich nach 4 Wochen (abgelaufene Widerspruchsfrist) mein Geld.

Du bist das Auto und die Papiere los und darfst dann noch vier Wochen auf die Kohle warten,oder 8 Wochen oder ....

Denn spätestens mit einem Verkauf braucht der "Vermittler die Originalpapiere damit der Käufer das Auto auf sich zulassen kann.

Dazu kommt das mir die 4 Wochen Wiederspruchsfrist sauer aufstößt,die wäre mir bei einem Verkauf Privat zu Privat mehr als seltsam. Denn der Händler tritt ja nur als Vermittler auf und im Grund bleibt es deswegen ein Privatverkauf. Die Widerspruchsfrist gilt meines Wissens aber nur bei Finanzierungen oder Haustürgeschäften.

Meine persönliche Meinung,Finger weg.
Wenn der Händler dein Auto will soll er es gegen Bares bei dir kaufen.

Hallole zusammen
Leider gibt es Schwarze Schafe , letztlich wird der Wagen beim
Händler abgestellt , er erweitert so sein Angebot und Er kann
nur dran verdienen.
Ich betreibe eine KFZ Vermittlung und zwar seit jahren. es gibt
mich immer noch und ich hatte noch niemals einen Rechtsstreit.

Bei Händlern läuft das so das ein Prozentsatz des
Verkaufspreises an den Vermittler geht , Zusätzlich fallen
Standgebühren an wenn dies nicht anderst Schriftlich vereinbart
wird. Des weiteren kann es sein das soweit Kostenpflichtig
Anzeigen im Netz und Zeitungsanzeigen gesondert abgerechnet
werden können.

Bei mir , Nein ich will Dein Fahrzeug nicht vermitteln, läuft das
anderst . Die Provision ist ein Festbetrag , ich schaue mir das
Fahrzeug an, arbeite zu 90 % auf Bestellung und erstelle ggf
einen Mängelbericht und die etwaigen Kosten für Repararturen.
Danach wird dem Verkäufer mittgeteilt was am Fahrzeug zu
machen ist, ggf auch welche Kosmetischen Dinge ( Polieren
usw aufbereiten ) erforderlich sind um das Fahrzeug zu verkaufen.
Bilder anfertigen dem Kunden vorlegen Absprachen vereinbaren
die schriftlich niederzulegen sind.

Der Kunde bestimmt die finanziellen Aufwendungen selber durch
finanzielle begrenzung des maximalen Aufwandes.
Max 100 Euro zB. plus Povission.

Eine Beratung hinsichtlich kosten Nutzenfaktoren geht beim
Intressenten voraus. Der Kunde erspart sich Zeitaufwendiges
herumfahren und Suchen.
Bei einer Tasse Kaffe und konkretem Hinterfragen kristalisiert
sich meist sehr schnell heraus was für den Kunden das richtige
ist und die Lebensumstände erfordern.

Den Intressenten der keine Zeit zum suchen hat biete ich
entsprechend seiner Anforderung und seinem Bedarf
entsprechend das oder die drei vier Fahrzeuge an die für
den Kunden vernünftig sind und in Frage kommen an.
die Abwicklung erfolgt zwischen Käufer und Verkäufer
persönlich . Provision wird erst bei Erfolg fällig .

Ich habe Kunden die seit fünfzehn Jahren über mich Fahrzeuge
ordern und ich hatte noch keinen der nicht zufrieden war.
Allerdings ist das eine menge Arbeit und ich habe Jahre gebraucht
die kontakte zu Autohäusern und lieferanten aufzubauen.
Davon zehre ich noch heute. Kunden die ich vor Jahren als Käufer
hatte sind inzwischen sowohl Käufer als auch Verkäufer geworden.
Ich mache auch keine Werbung ,Qualität ist die beste Werbung.

Schau dir die Verträge genaustends an, nicht das Du in eine
Kostenfalle trittst.
Jol.

Zitat:

Original geschrieben von abuzze-online


Hallo,

ich hoffe dies ist das richtige Forum für meinen Beitrag.

Wegen Nachwuchs muss ich meinen Golf V verkaufen. Hierfür habe ich den Wagen bei mobile und Autoscout eingestellt. Über Mobile erhielt ich das Angebot eines Autohändlers in der Nähe meines Wohnorts zur Vermittlung meines Wagens.

Das Ganze läuft so ab: Ich stelle den abgemeldeten Wagen beim Händler ab. Mittels eines Kommissionsvertrags erhält der Händer das Recht den Wagen zum festgelegten Preis zu verkaufen. Auf den Verkaufspreis wird eine Vermittlungsgebühr aufgeschlagen. Ich erhalte jedoch den festgelegten Verkaufspreis. Der Händler möchte eine Kopie des KFZ-Brief, das Orginal bleibt bei mir. Im Falle des Verkaufs erhalte ich nach 4 Wochen (abgelaufene Widerspruchsfrist) mein Geld. Der Händler macht einen seriösen Eindruck, ein schlechtes Bauchgefühl habe ich trotzdem.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Geschäften?

Das Bauchgefühl gibt dir recht.

Das ist keine ungewöhnliche Vorgehensweise. Viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen "im Kundenauftrag". Für den Händler hat das nämlich einen Vorteil: Er verkauft den Wagen "im Kundenauftrag" und kassiert die Vermittlungsgebühr. Für den Händler ist damit alles gelaufen. Er muss keine Gewährleistung einräumen, da er ja nicht der Verkäufer ist, sondern nur vermittelt hat. Für den Verkäufer (Dich) ist das unter Umständen auch von Vorteil: Es stehen nicht alle paar Tage dubiose Gestalten bei Dir im Hof, die versuchen, Dich übers Ohr zu hauen.

Ich habe zum Beispiel mein Motorrad auf diese Weise erworben. Es stand beim Händler, hatte von diesem neue Reifen und eine komplette Inspektion bekommen, ich habe an den Händler bezahlt, aber nur "im Kundenauftrag", also gekauft wie gesehen. In meinem Fall hatte der Händler sogar die kompletten Fahrzeugpapiere im Original vorweisen können.

Wichtig ist: Weist der Händler seine Kunden von vornherein auf diese Konstellation hin, oder suggeriert er dem Kunden, er würde einen Gebrauchtwagen inklusive Gewährleistungsanspruch beim Händler erwerben? Wenn der Käufer sich hinterher über den Tisch gezogen fühlt, ist für Dich evtl. auch der Ärger vorprogrammiert.

Ich würde so etwas in Betracht ziehen, aber den Vermittlungsvertrag möglichst präzise schriftlich festhalten.

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Sorry, verklickt... Wenn das hier jemand löschen könnte, ein Beitrag reicht ja wohl... ich bin gerade im Tölpelmodus...

Zitat:

Original geschrieben von cupidus


Das ist keine ungewöhnliche Vorgehensweise. Viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen "im Kundenauftrag". Für den Händler hat das nämlich einen Vorteil: Er verkauft den Wagen "im Kundenauftrag" und kassiert die Vermittlungsgebühr. Für den Händler ist damit alles gelaufen. Er muss keine Gewährleistung einräumen, da er ja nicht der Verkäufer ist, sondern nur vermittelt hat. Für den Verkäufer (Dich) ist das unter Umständen auch von Vorteil: Es stehen nicht alle paar Tage dubiose Gestalten bei Dir im Hof, die versuchen, Dich übers Ohr zu hauen.

Ich habe zum Beispiel mein Motorrad auf diese Weise erworben. Es stand beim Händler, hatte von diesem neue Reifen und eine komplette Inspektion bekommen, ich habe an den Händler bezahlt, aber nur "im Kundenauftrag", also gekauft wie gesehen. In meinem Fall hatte der Händler sogar die kompletten Fahrzeugpapiere im Original vorweisen können.

Wichtig ist: Weist der Händler seine Kunden von vornherein auf diese Konstellation hin, oder suggeriert er dem Kunden, er würde einen Gebrauchtwagen inklusive Gewährleistungsanspruch beim Händler erwerben? Wenn der Käufer sich hinterher über den Tisch gezogen fühlt, ist für Dich evtl. auch der Ärger vorprogrammiert.

Ich würde so etwas in Betracht ziehen, aber den Vermittlungsvertrag möglichst präzise schriftlich festhalten.

Zitat:

Original geschrieben von cupidus


Sorry, verklickt... Wenn das hier jemand löschen könnte, ein Beitrag reicht ja wohl... ich bin gerade im Tölpelmodus...

Zitat:

Original geschrieben von cupidus



Zitat:

Original geschrieben von cupidus


Das ist keine ungewöhnliche Vorgehensweise. Viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen "im Kundenauftrag". Für den Händler hat das nämlich einen Vorteil: Er verkauft den Wagen "im Kundenauftrag" und kassiert die Vermittlungsgebühr. Für den Händler ist damit alles gelaufen. Er muss keine Gewährleistung einräumen, da er ja nicht der Verkäufer ist, sondern nur vermittelt hat. Für den Verkäufer (Dich) ist das unter Umständen auch von Vorteil: Es stehen nicht alle paar Tage dubiose Gestalten bei Dir im Hof, die versuchen, Dich übers Ohr zu hauen.

Ich habe zum Beispiel mein Motorrad auf diese Weise erworben. Es stand beim Händler, hatte von diesem neue Reifen und eine komplette Inspektion bekommen, ich habe an den Händler bezahlt, aber nur "im Kundenauftrag", also gekauft wie gesehen. In meinem Fall hatte der Händler sogar die kompletten Fahrzeugpapiere im Original vorweisen können.

Wichtig ist: Weist der Händler seine Kunden von vornherein auf diese Konstellation hin, oder suggeriert er dem Kunden, er würde einen Gebrauchtwagen inklusive Gewährleistungsanspruch beim Händler erwerben? Wenn der Käufer sich hinterher über den Tisch gezogen fühlt, ist für Dich evtl. auch der Ärger vorprogrammiert.

Ich würde so etwas in Betracht ziehen, aber den Vermittlungsvertrag möglichst präzise schriftlich festhalten.

Danke für Eure Meinungen.

Ich habe mich gegen das Angebot entschieden. Mein größtes Problem ist dabei die vierwöchige Wartezeit auf mein Geld.

Zitat:

Original geschrieben von abuzze-online


Danke für Eure Meinungen.

Ich habe mich gegen das Angebot entschieden. Mein größtes Problem ist dabei die vierwöchige Wartezeit auf mein Geld.

und genau DAS halte ich für nicht seriös. warum gibts das den bitte? wen man mal die zinsen mitrechnet und das sowas nicht bei einem sondern bei mehreren autos der fall ist fällt da ganz schön was ab.

bei einem "geschäft" egal wie wo ich drauflege (provision, standgebühr, bei nichtverkauf auch bezahlen?) da lasse ich zuminderst die finger von. kann schon sein das es da seriöse angebote gibt aber das (auch ohne alle gebühren zu kennen) hört sich nicht so an. allein schon das "4 wochen aufs geld warten" ist abschreckend genug.

was passiert wen der händler in der zeit insolvenz anmeldet? dann haste dein geld gesehen.

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