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Gebrauchtwagengewährleistung örtliche Festlegung ?!

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 10:45

Hallo!

Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft, allerdings 200km von meinem Wohnort entfernt. Nun ist ein Kleinteil defekt (Wischwasserdüse) und der Händler (Hyundai Vertragshändler) verneint mir die Reparatur bei einer anderen Werkstatt.

Dass eine Reparatur, dort wo wir das Auto gekauft haben, kostenlos ist, ist klar. Aber Wir würden halt sinnloserweise 60€ Sprit durch den Tank jagen, was den Reparaturwert bald übersteigt!

Nun haben wir mit dem Kaufvertrag keinerlei Garantiebedingungen unterschrieben und ich frage mich, ob wir nicht das Auto einfach woanders reparieren lassen können und unserem Händler die Rechnung zuschicken können? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus? Ich habe nirgendwo im Netz was vernünftiges gefunden, wie sowas gehandhabt wird. Normalerweise gibt es doch Garantieversicherungen, über die der Händler das einfach abrechnen kann!?

Was sagt ihr dazu?

vielen Dank!

Carbonat

Beste Antwort im Thema

immer wieder erstaunlich, was fürn aufriss die leute wegen nem 10€ teil machen :(

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Zitat:

Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus?

Du musst dem Händler die Chance zur Reparatur geben.

Er kann ja deinen Wagen per Anhänger abholen und nach der Reparatur zurückbringen.

Vorausgesetzt, der Schaden fällt unter die gesetzliche Gewährleistung.

immer wieder erstaunlich, was fürn aufriss die leute wegen nem 10€ teil machen :(

am 2. Juni 2012 um 11:02

Zitat:

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. April 2011 entschieden,[2][3] dass sich der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, mangels spezieller Regelung im Kaufvertrag gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt, wenn vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zu diesen Umständen gehören die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folgt aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen muss. [Wikipedia.de]

Jetzt gilt es zu klären ob 400km Autofahrt um ein 5-Euro Teil zu wechseln eine erhebliche unannehmlichkeit bedeutet.

Also Termin machen, 1 Tag Urlaub einreichen, 400km fahren nur um ne Düse für 5 Euro zu wechseln? Da müsste man schon einen Richter finden, der am Autohaus beteiligt ist damit er dort keine erhebliche Unannehmlichkeit sieht.

Ich würde auf der Basis argumentieren und mit dem Händler nochmal reden. Oder als Kompromiss: Er schickt dir die Düse per Post und dafür, dass du dich selber um den Einbau kümmerst schickt er dir noch nen 20 Euro Tamkgutschein mit oder nen paar Scheibenwischer oder was auch immer. Kreativität ist gefragt.

die düsen kann man innerhalb von 5 min selbst wechseln hab ich bei mir auch gemacht

am 2. Juni 2012 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

die düsen kann man innerhalb von 5 min selbst wechseln hab ich bei mir auch gemacht

Soll ja Leute geben, die zwei linke Hände haben.

Geht ja auch eher darum, dass es ein Geben und Nehmen ist und nicht der Käufer benachteiligt ist.

die frage is aber auch, wenn mir bei nem 10€ teil schon son kopp mache und son aufriss, was will er denn erst machen wenn was ernstes is??

ich würd mir die dinger vor ort bestellen und von mir aus auch einbauen lassen und gut is.

am 2. Juni 2012 um 11:30

Aus sicht des Händlers sicher richtig. Aber aus sicht des Käufers?

Wenn du dir nen Handy kaufst und das nen kleinen Kratzer am Display hat würdest du also auch sagen, okay ich kauf mir ne polierpaste und mach das selber raus?

Natürlich braucht man wegen ner 5 Euro Düse keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen, aber warum sollte der Käufer den Schaden nich mit dem Händler teilen. Da haben ja beide was von.

Wo wäre denn die Grenze für Kleinigkeiten und richtige defekte?

Schon mal mit einer Nadel in die duse gegangen. manchmal setzt sich dort etwas hin.

Du verschwendest mehr Zeit / Geld / Nerven, als das Teil wert ist.

Denk mal an die Verhaltnistatigkeit.

Selbstverstandlich kann der Handler Dir einen Termin in SEINER Werkstatt geben zum Reinigen, Austauschen.

Rudiger

 

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 12:07

Die Düse an sich ist ein 10€ Teil (wahrscheinlich...), aber da sie beheizt ist, kann ich sie nicht selbst einbauen, da man hierzu den Kabelstrang auftrennen muss und sie einlöten muss. Ich habe weder einen Lötkolben hier, noch will ich da "rumpfuschen" (ohne Isoband, Schrumpfschlauch etc.). Die Düse ist auch nicht verstopft, sondern die Beheizung ist durchgeknallt, liegt auf der selben Sicherung wie PDC und Klimalüfter. Daher geht momentan die Klima nicht und die PDC auch nicht.

Daher kommt uns der Einbau Vor Ort auch wesentlich teurer... geschätzt 50€. Und bei allem Verständnis - 50€ sind 50€... Und ich habe das Auto bei einem Vertragshändler gekauft, weil ich auch Service und Freundlichkeit erwarte. Und wenn ihr sagt, ich soll mich über die 50€ nicht beschweren, dann sollte das der Händler lange nicht! Schließlich reden wir von einem Gebrauchtwagen, der 14.000€ gekostet hat.

Ich werde mit ihm nochmal telefonieren, die Argumentation von SpeedPiet erscheint mir da hilfreich und logisch.

Aber hätte ja sein können, dass der Gesetzgeber sagt: Jede Reparatur kann auch bei einer anderen Werkstatt durchgeführt werden (dann wäre ich halt klar im Vorteil und das Problem würde sich schnell lösen)

Für Transport- und Wegekosten im Gewährleistungsfall kommt ebenfalls der Verkäufer auf.

Siehe BGB §439 Absatz 2

Wenn du ihn darauf hinweist, lenkt er vielleicht ein und genehmigt eine Reparatur des Kleinteils in einer Werkstatt in deiner Nähe ;)

Frage den Verkäufer doch einfach wann und wie er das Fahrzeug gerne abholen möchte.

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Für Transport- und Wegekosten im Gewährleistungsfall kommt ebenfalls der Verkäufer auf.

Siehe BGB §439 Absatz 2

Wenn du ihn darauf hinweist, lenkt er vielleicht ein und genehmigt eine Reparatur des Kleinteils in einer Werkstatt in deiner Nähe ;)

Frage den Verkäufer doch einfach wann und wie er das Fahrzeug gerne abholen möchte.

Perfekt! Genau nach sowas habe ich gesucht!

Besten Dank!!!

Zitat:

Original geschrieben von Carbonat.

Die Düse an sich ist ein 10€ Teil (wahrscheinlich...), aber da sie beheizt ist, kann ich sie nicht selbst einbauen, da man hierzu den Kabelstrang auftrennen muss und sie einlöten muss. Ich habe weder einen Lötkolben hier, noch will ich da "rumpfuschen" (ohne Isoband, Schrumpfschlauch etc.). Die Düse ist auch nicht verstopft, sondern die Beheizung ist durchgeknallt, liegt auf der selben Sicherung wie PDC und Klimalüfter. Daher geht momentan die Klima nicht und die PDC auch nicht.

um was für einen eimer gehts den? selbst mein 20 jahre alter passat hat da gesteckte....

aber ich kann das von dir geschriebene nicht mit deiner sig:

Zitat:

pure stereo...

@car: 2x 1" + 2x 6,5" + 1x 15"

@home: 2x 1" + 4x 7"

unter einen hut bringen.

und ich versteh net warum man 200km weit fahren muss um ein 0815 auto zu finden. dein problem ist das recht haben und recht bekommen 2 paar stiefel sind. wen der händler sagt "leck meine füsse" dann steht dir nur der gang zum gericht wegen 50€. dann dauerts ca 2 jahre, kostet ca 1500€ und du bekommst jetzt recht. wen es bis dahin den händler noch gibt. wen ja dann zahlt der trotzdem net und du musst deine mücken einklagen. nochmals 2 jahre und nochmals geld ausgeben. und späterstens dann wird der händler wen er clever ist seinen laden zu machen und unter neuem namen wieder aufmachen....herzlichen glückwunsch.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Für Transport- und Wegekosten im Gewährleistungsfall kommt ebenfalls der Verkäufer auf.

Siehe BGB §439 Absatz 2

Hier ein Kommentar zu einem Urteil des BGH zu diesem Gesetz :

 

www.taylorwessing.com/.../...sort-der-nacherfuellung-im-kaufrecht.html

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dein problem ist das recht haben und recht bekommen 2 paar stiefel sind.

Das ist richtig, aber wo ziehst Du die Grenze im Falle eines Gewährleistungsfalls wenn Du weißt das Du im Recht bist ?

Bei 5,-€ ?

bei 50,-€ ?

bei 500,-€ ?

bei 5.000,-€ ?

Mehr wie erst einmal versuchen sein Recht auf Nachbesserung durchzusetzen ist doch völlig legitim, mir würde es da auch um das Prinzip gehen, egal ob der Mangel 50,-€ oder 5.000,-€ beträgt ;-)

 

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