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Ganz, ganz seltsam: Auto seit 2003 im Fahrzeugbrief falsch geschlüsselt. Benziner statt Diesel!

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 7:52

Moinsen,

ich habe ein seltsames Problem:

Ich habe vor gut einem Jahr einen Golf IV 1.9 TDI von meinem Schwiegervater geschenkt bekommen, der seit 2003 als Erstzulassung (Italienischer Re-Import) in seiner Firma läuft.

Das Auto wurde von mir umgemeldet, wo auch der Fahrzeugbrief auf den neuen (Zulassungsbescheinigung) gewechselt wurde. Soweit, so gut.

Jetzt war ein neuer TÜV fällig und dem Prüfer ist etwas aufgefallen, was 12 Jahre niemanden interessiert hat. Nicht die Zulassungsstelle in Bremen und die in Berlin, keinem TÜV-Prüfer, mein Schwiegervater inkl. mir:

In Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein steht OTTO. Geschlüsselt ist aber ein Diesel. Ich hatte mich nur gewundert, warum die Steuer so niedrig ist, dass aber nicht weiter beachtet.

Wie gesagt: Der Wagen wurde als OTTO zugelassen, hat auch ein grüne Plakette bekommen, obwohl gar kein DPF verbaut ist und es wurden 12 Jahre lang OTTO-Steuern gezahlt....

Wie ist sowas mögl. bzw. hat das schon mal einer gesehen?

Schlüssel 0102 44 (korrekt)

Hersteller 0603 (korrekt)

Typ 558000 (korrekt: 1.9 TDI)

Fahrzeugident (korrekt)

Antriebsart: OTTO (unkorrekt...)

Alles weitere stimmt wieder...

Wenn ich das jetzt korrigieren lasse, muss ich höhere Steuern zahlen und einen DPF einbauen. Muss man schon sehen, ob sich das lohnt... Aber muss ich bzw. mein Schwiegervater auch die Steuer für 12 Jahre nachzahlen?

Beste Grüße

Ben

 

Beste Antwort im Thema

Warum MUSS ein DPF nachgerüstet werden? Mancher TDI aus der Zeit schaffte schon die Normen um die Grüne Plakette zu bekommen.

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....klar und dank der NSA liegen denen jetzt schon Name, Adresse und Telefonnummer vor. Wahrscheinlich klingelt gleich sein Telefon und Schäuble ist am anderen Ende. :rolleyes:

am 28. Juli 2015 um 11:53

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 28. Juli 2015 um 13:51:22 Uhr:

....klar und dank der NSA liegen denen jetzt schon Name, Adresse und Telefonnummer vor. Wahrscheinlich klingelt gleich sein Telefon und Schäuble ist an der anderen Seite. :rolleyes:

Naja. Sachlich bleiben. Ich sagte nicht, dass sie morgen klingeln. Dennoch wäre ich nicht überrascht.

Ja nee, is klar....

Unsere Finanzbehörde ist zwar chronisch Unterbesetzt, aber für solche Recherchen in Autoforen (!) hat man in Frankfurt natürlich Manpower übrig.

Sorry, aber bei solch unrealistischen Beiträgen fällt es schwer sachlich zu bleiben!

am 28. Juli 2015 um 12:25

Das war ein einziger Satz. Und der Rest...? Aus der Luft gegriffen...? Na klar. Steuerhinterziehungen ist und bleibt ne Straftat.

am 28. Juli 2015 um 14:48

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 28. Juli 2015 um 13:51:22 Uhr:

....klar und dank der NSA liegen denen jetzt schon Name, Adresse und Telefonnummer vor. Wahrscheinlich klingelt gleich sein Telefon und Schäuble ist am anderen Ende. :rolleyes:

Unnötig.

Bei der Mehrheit der aufgedeckten Steuerstraftaten stammt der Aufdecker aus dem Kreis der (Ex-)Partner, Freunde, Kollegen, Geschäftspartner, ...

..., Motor-Talker. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 17:47

Mann, mann, mann...

Ich sagte Urlaub, deshalb geht nur der Kontoauszug.

Es ist keine Steuerhinterziehung. Ich habe den von der Steuerbehörde erlassenen Bescheid pünktlich gezahlt. Dieser basiert auf einem offiziellem Dokument der Zulassungsbehörde. Steuerhinterziehung basiert auf falschen Angaben des Steuerschuldners. Diese habe ich nie gemacht.

Also... ich geniesse jetzt meinen Urlaub und hoffe, dass der heimische TÜV Prüfer meinen Wagen OFFIZIELL weitere zwei Jahre seinen Segen gibt. Wenn es nicht klappt, werde ich beim Autopapst Abbitte leisten und der alten Karre den Gnadenstoß geben.

Und die Steuerfahndung wird sich totlachen, wenn, wer auch immer, diesen Post zur Anzeige bringt. Die haben wirklich besseres zu tun. Weil... siehe oben.

am 28. Juli 2015 um 19:56

Zitat:

@ben_bomber schrieb am 28. Juli 2015 um 19:47:08 Uhr:

Es ist keine Steuerhinterziehung.

Jetzt schon ;)

 

Zitat:

Ich habe den von der Steuerbehörde erlassenen Bescheid pünktlich gezahlt.

Nichtzahlung ist nur eine Steuerschuld aber keine Hinterziehung ;)

 

Zitat:

Dieser basiert auf einem offiziellem Dokument der Zulassungsbehörde. Steuerhinterziehung basiert auf falschen Angaben des Steuerschuldners. Diese habe ich nie gemacht.

Da gibt es den §370 AO, der die Straftat der Steuerhinterziehung definiert. Das von Dir genannte entspricht §370 Abs.1 Abgabenordnung und der ist hier nicht betroffen.

Nur gibt es da noch den Abs.2, da heißt es:

"die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt" http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

und Bingo, seit der Kenntnis der falschen Einstufung und der nicht unverzüglichen Info an die Steuerbehörde, erfüllst Du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

 

Zitat:

Und die Steuerfahndung wird sich totlachen, wenn, wer auch immer, diesen Post zur Anzeige bringt. Die haben wirklich besseres zu tun. Weil... siehe oben.

Würde ich jetzt nicht darauf wetten. Bei Straftaten gilt das Legalitätsprinzip: eine Verfolgung ist zwingend vorgeschrieben und unterliegt nicht dem Opportunitätsprinzip.

Die einzige Chance dort ohne Strafe heraus zu kommen, ist die umgehende Richtigstellung beim Finanzamt/KFZ-Steuerstelle mit Hinweis auf eine unverschuldete und (derzeit noch) leichtfertige Steuerverkürzung gem. §378 AO.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__378.html

Nach Abs.3 bleibst Du straffrei, so lange kein Steuerstrafverfahren angelaufen ist. Alles andere ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Suche nach einem unaufmerksamen HU-Prüfer ist das Thema mit der gewissen kriminellen Energie und das war es dann mit unverschuldet und der nur leichtfertigen Steuerverkürzung.

Deine jetzt vorhandenen Probleme und Risiken, seit dem es Dir bekannt ist, sind doch etwas anders, als so ein alter Golf mit bisher einigen Euros zu wenig KFZ-Steuer vermuten lassen.

Eine Verurteilung ist eher nicht zu vermuten, bei derartig geringen Hinterziehungsbeträgen wird gegen Auflage eingestellt, allerdings liegt diese Auflage im mittleren bis oberen 3stelligen Bereich, wenn man etwas Aufwand betrieben hat, die korrekte Steuerzahlung bewusst zu vermeiden.

Mag einem überzogen vorkommen und zum Lachen veranlassen. Man sollte aber beachten, dass Steuerhinterziehung das Allgemeinwohl, also jeden von uns schädigt und auch exakt so von der Judikative bewertet werden muss: Eine Steuerhinterziehung von 100 Euro hat die selben Konsequenzen, als wenn Du deinen Nachbarn um 100 Euro betrogen hast.

Suche Dir einen Großkonzern (aber keine Versicherung) zum Bescheißen aus, wenn es denn unbedingt sein muss. Die Konsequenzen bei Aufdeckung sind dann kleiner.

Oder Du lässt Dich ganz einfach nicht erwischen ;)

am 29. Juli 2015 um 0:06

Die Hälfte davon ist eh schon verjährt.

am 29. Juli 2015 um 0:22

Die Verjährungsfrist von 5 bzw. 10 Jahren hat überhaupt noch nicht begonnen.

am 29. Juli 2015 um 0:32

Die bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, du Experte. Also zu dem Zeitpunkt, an dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.

Und den Unterschied zwischen strafrechtlich und steuerrechtlich kennst du auch nicht. Das sind nämlich unterschiedliche Fristen.

am 29. Juli 2015 um 5:52

Zitat:

@downforze84 schrieb am 29. Juli 2015 um 02:32:07 Uhr:

Die bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, du Experte. Also zu dem Zeitpunkt, an dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.

Und den Unterschied zwischen strafrechtlich und steuerrechtlich kennst du auch nicht. Das sind nämlich unterschiedliche Fristen.

DU bist hier der Experte, Schatzilein. Schau Dir mal §78a StGB an. Das gilt auch für Steuerhinterziehung. Und die Tat ist noch nicht beendet, wenn ich das ichtig einschätze. Natürlich gibts noch § 169 Abs.2 Ziff.2 AO. DA hast Du Recht. Aber da geht's nur um eine mögliche Nachzahlung. Einen strafrechtlich relevanten Tatbestand gibt's da trotzdem.

am 29. Juli 2015 um 7:40

Zitat:

@downforze84 schrieb am 29. Juli 2015 um 02:32:07 Uhr:

Die bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, [:D]. Also zu dem Zeitpunkt, an dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.

Und dieser Zeitpunkt ist noch nicht da, sondern kommt erst noch.

Zum Missetäter wird man, wenn man seine Mitwirkungspflicht gem. §90 AO missachtet und es dadurch zu einer zu geringen Steuerfestsetzung kommt. Macht man das vorsätzlich (bewusst, mit Absicht), dann handelt es sich um eine Steuerhinterziehung nach §370 AO; macht man das fahrlässig, dann ist es eine Steuerverkürzung nach §378 AO.

Da bist "gestern", dem Zeitpunkt der HU, niemand seine Mitwirkungspflicht missachtet hat, lag bis "gestern" auch noch keine Missetat vor. "Heute", mit der HU und dem Hinweis auf den falschen Eintrag schon:

Entweder eine Verkürzung mit Bußgeld, wenn man nicht auf die Idee kommt, dass die KFZ-Steuer neu berechnet werden muss und das Finanzamt unverzüglich informiert; oder eine Hinterziehung, wenn einem der Umstand mit der zu geringen Steuer bewusst ist und dies beibehält.

Damit erfüllt hier mit dem Zeitpunkt der HU (Info über die Sache) der TE den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Sein Bemühen, dies beizubehalten treibt nur die Strafe nach oben. Hier in diesem Fall aufgrund des geringen Hinterziehungsbetrags dann den Preis für die Einstellung, auch als "Auflagen" bekannt.

Die Verfolgungsverjährung (Strafe) beträgt 5 Jahre für die Verkürzung wie für die Hinterziehung gem. §78 Abs.3 Nr.4 StGB, sie beginnt mit dem Datum des Steuerbescheids, auf dem die aufgrund der Missachtung der Mitwirkungsvorschrift zu niedrige Steuer ausgewiesen ist; und endet 5 Jahre nach dem letzten Tag, an dem man einen unrechtmäßigen Vorteil erhalten hat (Taterfolg gem. §78a StGB).

Und diesen Steuerbescheid kann er noch nicht haben, wenn bis "gestern" keine Mitwirkungspflicht missachtet wurde. Seit "heute" ist die Mitwirkungspflicht missachtet und mit dem nächsten zu geringen Steuerbescheid beginnen die 5 Jahre Verfolgungsverjährung der Strafbarkeit, und enden 5 Jahre ab dem Tag der Abmeldung des Fahrzeugs.

 

Die Festsetzungsverjährung ("Nachberechnung") beträgt bei der Hinterziehung gem. §370 AO 10 Jahre; bei der Steuerverkürzung gem. §378 AO 5 Jahre. Die Festsetzungsverjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem man die Mitwirkungspflicht missachtet hat (§169 Abs.2 Nr.2 S.2 AO).

Und auch die Festsetzungsverjährung hat noch nicht begonnen: Da die Mitteilungspflicht erst "seit heute" missachtet wurde, beginnen die 5 bzw. 10 Jahre erst in gut 5 Monaten, am 31.12. dieses Jahres.

 

Mein Beitrag ist vollkommen richtig gewesen:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 29. Juli 2015 um 02:22:06 Uhr:

Die Verjährungsfrist von 5 bzw. 10 Jahren hat überhaupt noch nicht begonnen.

5 Jahre Verjährung bei der Strafbarkeit, 10 Jahre Verjährung bei der Nachberechnung und beide Fristen haben noch nicht begonnen.

Alles ganz wundervoll mit der Strafbarkeit und den vielen Worten zur Steuerfestsetzung etc..

Leider alles unzutreffend für den Themenstarter, sorry. :D:confused::D

Der Themenstarter hat es schon gepostet. Er hat keine falschen Angaben gemacht. Das FA hat sich in Kenntnis der tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse einfach vertan und zwar zu seinen Gunsten. Selbst eine 4 Jahre rückwirkende Nachforderung dürfte nix werden, weil die Jahresfrist ab Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse schon lange rum ist. Eine Änderung für die Zukunft gäbe es wohl auch nur dann, wenn das KFZ-Steuergesetz geändert wird und deshalb eine Neufestsetzung für alle für die Zukunft ansteht (oder halt mit der nächsten AN-/Umeldung des "benzinernden Diesel's"). Manchmal verkackt's halt auch der Vater Staat. Aber der ist gelassen und weiß wo er nicht dran rühren wird.

Auch wenn schon vieles in diesem Land im Argen ist, ist niemand verpflichtet die Behörde auf einen Fehler im Bescheid aufmerksam zu machen, der zu einer belastenden Abändung führen muss. Der Bürger wäre allerdings befugt dazu, eine Änderung für die Zukunft zu beantragen, damit er (dann ruhigen Gewissens vor den Menschen, die ihm ein frevelhaftes Verhalten erklären wollen) in diesem Forum weiter berichten kann. Er muss das aber nicht!!!

Der Bürger hat auch die Freiheit, die Behörde nicht auf solche Fehler aufmerksam zu machen, die sie in einem Bescheid fehlerhaft zu seinen Lasten gemacht hat; ergo darf jeder freiwillig fehlerhaft zu viel zahlen. Wäre auch nicht strafbar für den Bürger, wenn er keinen Einspruch gegen einen solchen fehlerhaften belastenden Verwaltungsakt einlegt und einfach blecht. Und das ist die Mehrheit, würde der als "Rolli mit der Sense" verunglimpfte Zuständige mit seinen Untergebenen bestätigen, denn damit wird im Haushalt direkt gerechnet.

So und nun ab in die Bibliothek ihr angehenden Verwaltungsspezis und lest euch mal in sowas ein, bevor ihr unschuldigen Bürgern unterstellt, ihr tatbestandsloses und völlig legales Nichtstun sei huhuhu so ganz und gar fürchterlich mit Strafe bedroht.

Grüße :rolleyes::p:o

Ich habe die rauchenden Köpfe unserer Möchtegern-Juristen und Selbstdarsteller ganz deutlich vor Augen, wie sie wie blöd googeln und ihre Messer wetzen, um sich gleich mit halben Romanen zu rechtfertigen versuchen. :D:D:D

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